Antrag zum Persönlichen Budget
1. Der Bezirkstag bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet, dass die Bezirksverwaltung einen einheitlichen Mindestvergütungssatz für die Fachleistungsstunden im Rahmen des Persönlichen Budgets festlegt. Dieser Mindestvergütungssatz darf den Vergütungssatz einer Fachleistungsstunde, die einem Träger der Behindertenhilfe bezahlt wird, nicht unterschreiten.
2. Der Bezirk berücksichtigt auch bei Assistenzen im Bereich des Persönlichen Budgets, dass diese Supervisions- und Fortbildungskosten haben und im Sinne der besten Betreuung für die Behinderten diese auch in den Vergütungssatz eingerechnet werden müssen.
3. Der Bezirk beauftragt die Bezirksverwaltung, im Bereich Persönliches Budget ein vom Gesetzgeber gewünschtes Höchstmaß an Selbstbestimmung der behinderten Menschen zu gewährleisten. Die Bezirksverwaltung hat dazu tragfähige und praktische Vorschläge zu machen.
4. Der Bezirk setzt eine Arbeitsgruppe zum Bereich Persönliches Budget ein (in der auch professionelle Kräfte von außerhalb teilnehmen), in der folgende strittige Fragen geregelt werden:
a) Stundenentgelte für Assistenz beim Persönlichen Budget (in Bezug auf die Qualifikation).
b) Inhalte der Budgetkonferenzen zwischen Bezirksverwaltung, Assistenz und den behinderten Menschen (eventuell mit Betreuer).
c) Die Bezirksverwaltung legt ein Papier vor, in dem der Umgang mit strittigen Positionen bei der Budgetkonferenz im Sinne einer Konfliktmoderation geregelt wird.
d) Mindestbearbeitungszeiten nach Beantragung eines PB.
Begründung:
1. Es liegen uns Unterlagen vor, die zeigen, dass die Bezirksverwaltung Fachleistungsstunden für freiberufliche Assistenten (mit erzieherischer Ausbildung) mit einem Stundensatz von unter 10€ brutto berechnet. Dieser Satz ist angesichts der Bedeutung der Behindertenhilfe sowohl für die behinderten Menschen als auch für die in diesem Bereich Arbeitenden ein untragbarer Zustand.
2. Für eine professionelle Tätigkeit im Sozialen Bereich sind Fortbildungen und Supervisionen unabdingbar. Wenn die Träger der Wohlfahrtsverbände im Overhead-Bereich diese Kosten erstattet bekommen, so ist nicht einzusehen, weshalb nicht auch Assistenzen im Bereich des PB diese Overhead-Kosten einrechnen können sollen.
3. Uns liegen Unterlagen vor, die zeigen, dass die Bezirksverwaltung keineswegs die Stundensätze genehmigt, welche die behinderten Menschen nach SGB IX für ein „möglichst selbstbestimmtes Leben“ für sich beantragen. Ein solches Vorgehen führt aber dazu, dass sich Antragsteller für ein PB wie Bittsteller fühlen und nicht wie selbstbewusste Menschen, die ein Recht darauf haben, die Mittel, die sie für ihr menschengerechtes Leben benötigen, in Anspruch zu nehmen.
4. Da es immer wieder zu Konflikten v.a. bei Budgetkonferenzen kommt, sollte der Bezirk ein planvolles Vorgehen in diesem Bereich regeln. Da die Bezirksverwaltung nur den „Innenblick“ kennt, wäre es sinnvoll, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich darum bemüht, Konflikte a) gar nicht erst entstehen zu lassen und b) entstehende Konflikte im Sinne der behinderten Menschen zu regeln.
Prof. Dr. Klaus Weber
gez. Beate Jenkner