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12. April 2010

Persönliches Budget

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,

Mir liegen Berichte über den Umgang von Seiten der Bezirksverwaltung mit KlientInnen, die ein persönliches Budget nach SGB IX beantragen, vor, die Anlass zur Sorge geben, dass der Bezirk über besondere Verfahrensweisen versucht, Kosten zu sparen auf dem Rücken von Behinderten, die diese rechtliche Möglichkeit in Anspruch nehmen. Dazu bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten:

1. Gibt es Fälle, in denen nach Beantragung eines Persönlichen Budgets nach SGB IX § 17 trotz festgestellter Bedarfserhebung erneut eine Bedarfsermittlung durchgeführt wurde?

2. Falls ja, wieso ist das erforderlich?

3. Gibt es Fälle, in denen eine erneute Bedarfsermittlung zu einer Verringerung der Fachleistungsstunden/Woche führte und falls ja, aus welchen besonderen Gründen war das notwendig?

4. Gibt es eine zentrale Anweisung, dass im Bereich Persönliches Budget für eine Kostenminimierung gesorgt werden soll?

5. Falls nein: Wie viele Einzelfälle gibt es, bei denen das Persönliche Budget niedriger ist als die vorher erbrachte Leistung?

6. Von welchem Bruttosatz geht die Bezirksverwaltung aus, wenn sie eine Fachkraft berechnet?

7. In dem mir vorliegenden Fall wurde – gegen den Willen des Betroffenen – das Persönliche Budget auf einen Betrag von knapp über 400 Euro gekürzt, wogegen dem behinderten Menschen vorher qua Überweisung an dessen Träger über 1500 Euro zustanden. Wie ist dieser Sachverhalt zu erklären?

8. Werden behinderte Menschen alleine zu den Verhandlungen für das Persönliche Budget vorgeladen oder werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, einen persönlichen Vertrauten mitzubringen?

9. Werden Behinderte mit Hinweisen auf die hohen Kosten ihrer Betreuer darauf hingewiesen bzw. wird ihnen nahe gelegt, sich kostengünstigeres Fachpersonal zu suchen?

10. Falls ja: Mit welchen fachlichen Argumenten darf dies geschehen bzw. im Falle, dass dies rechtlich bedenklich ist: Wie werden Mitarbeiter der Bezirksverwaltung ermahnt, sollten sie sich so verhalten?

11. Gibt es eine Evaluation bzw. eine Begleitforschung in Bezug auf die Durchführung des §17 SGB IX auf Bezirksebene? Wenn nein, wie werden die entsprechenden Mitarbeiter geschult und unterrichtet, um ihre Arbeit fachlich korrekt zu verrichten?

12. Gibt es Fälle, in denen das Persönliche Budget seit Monaten nicht ausbezahlt wird und falls ja, aus welchen Gründen?

13. Wie lange ist die Durchschnittsdauer (und wie schnell bzw. wie langsam geht es in Einzelfällen), wenn Behinderte ein Persönliches Budget beantragen?

Ich hoffe, die Fragen werden ausführlich beantwortet und der Vorwurf eines behindertenfeindlichen und unwürdigen Umgangs mit Menschen, die ihr Recht in Anspruch nehmen, kann entkräftet werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Klaus Weber