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21. November 2009

Donauschwaben

Antrag zur Erhöhung des Mietzinses für das Gebäude Leibstraße in Haar – Donauschwäbische Landsmannschaft

Es wird beantragt:

Der Bezirkstag beschließt, die Miete für das Gebäude Leibstraße 33 in Haar von 3000 Euro auf 3600 Euro zu erhöhen. Der Mietzins wird die nächsten Jahre im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Mietrechts so lange erhöht, bis der Mietzins die Ausgaben für den Unterhalt und die Versicherung deckt.

Begründung:

Staatliche Einrichtungen wie der Bezirk haben die Verantwortung, mit Steuergeldern und Eigentum verantwortlich umzugehen. Mieten, deren Betrag unter den Kosten für eine Immobilie liegen, sind heimliche und verdeckte Subventionen. Diese werden zu Lasten des Steuerzahlers ausgegeben.

Im Antrag der LINKEN vom 24.2.2009 wurde diese indirekte Subvention bereits vom Kulturausschuss als richtig beschlossen. Bezirksrat Meiler (SPD) meinte damals, es handele sich um „Peanuts“. Da dieses Jahr alle Abteilungen der Verwaltung beauftragt wurden, aus Sparzwängen ihre Ausgaben auch in Bezug auf Kleinstbeträge hin zu überprüfen, fänden wir es fatal, wenn der Bezirk eine Mietsache zu einem Preis vermietet, der nicht ansatzweise die Kosten deckt.

Die Donauschwäbische Landsmannschaft e.V. müsste durch einen Finanz- und Rechenschaftsbericht nachweisen, dass sie den vom Bezirk indirekt gewährten Zuschuss benötigt. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt dem Bezirk keine andere Möglichkeit, als die Mietkosten zu erhöhen.

Da die Donauschwäbische Landsmannschaft nicht als Privatperson handelt, könnten die Mietkosten ab sofort auf den Betrag von 4800 Euro erhöht werden. Wegen der Höhe dieser Mietsteigerung verzichtet der Bezirk auf eine dermaßen drastische Mieterhöhung und behandelt die Landsmannschaft nach dem Mietrecht für Privatpersonen (20% Mieterhöhung).

Prof. Dr. Klaus Weber

gez. Beate Jenkner