Es wird beantragt:
1. Der Bezirksausschuss stellt fest, dass der so genannte Kooperationsausschuss, an dem Mitglieder der Fraktionen der SPD und CSU teilnehmen, nicht ein Ausschuss im Sinne der Geschäftsordnung des Bezirks (§§ 5-13) ist.
2. Der Bezirksausschuss fordert von den beiden Fraktionen, dass sie ihre Kooperations-Sitzungen nicht als Ausschuss-Sitzungen deklarieren und also diese Sitzungen auch nicht im Plan für die Sitzungstermine festgehalten werden dürfen.
3. Der Bezirksausschuss fordert die Offenlegung der bisher ausbezahlten Sitzungsgelder in einem Rechenschaftsbericht durch den Bezirkstagspräsidenten.
4. Der Bezirksausschuss beschließt, dass alle in den Jahren 2008 und 2009 verausgabten Sitzungsgelder, die nach Entschädigungssatzung bezahlt wurden, von den Empfängern unverzüglich wieder an die Bezirkskasse zurückbezahlt werden.
5. Für alle weiteren Kooperationssitzungen wird die Teilnahme an den Kooperationssitzungen zwischen SPD und CSU nicht nach Entschädigungssatzung abgerechnet.
6. Die Teilnahme von Mitgliedern der Bezirksverwaltung an den Sitzungen der Kooperationspartner CSU und SPD – die lt. § 21 unserer Geschäftsordnung notwendig sein soll – findet in Zukunft nicht mehr statt.
7. Räume der Bezirksverwaltung – mit Ausnahme der Fraktionszimmer – darf der Bezirk für die Kooperations-Sitzungen in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stellen.
Begründung:
Der Bezirkstagspräsident nimmt eine Anfrage der LINKEN vom 7.11.2009 zum Anlass, um sachlich richtig darzustellen, dass der „Kooperationsausschuss“, an dem „die beiden kooperierenden Fraktionen in unregelmäßigen Abständen zu gemeinsamen Sitzungen“ zusammenkommen, an denen der Bezirkstagspräsident teilnehme, „kein Ausschuss im Sinne der Geschäftsordnung“ sei. Da Ausschüsse sowohl nach Art. 24-28 der Bezirksordnung als auch nach §5 der Geschäftsordnung alleine durch den Bezirkstag bestimmt werden können, ist der so genannte Kooperationsausschuss
1. kein Ausschuss im Sinne der Bezirksordnung sowie der Geschäftsordnung des Bezirks Oberbayern
2. Ein nicht vom Bezirkstag eingerichteter und gewählter Ausschuss kann auch nicht die für Ausschuss-Sitzungen veranschlagten Gelder im Sinne der Entschädigungssatzung beanspruchen. Laut Entschädigungs-Satzung werden Sitzungsgelder nur für Fraktionssitzungen, Arbeitskreise von Fraktionen oder Sitzungen von Ausschussgemeinschaften bezahlt. Da die Kooperations-Sitzungen jedoch gemeinsame Sitzungen beider Fraktionen mit dem Zwecke der Absprache einer Kooperations-Vereinbarung sind und (wie man aus dem neuen Plan zu den Sitzungsterminen erkennen kann) regelmäßig stattfinden (19. Januar; 11. Februar, 3. März), sind Entschädigungen dafür nicht zu bezahlen. Der Bezirkstagspräsident behauptet, die kooperierenden Fraktionen würden „in unregelmäßigen Abständen“ tagen.
3.Gleiches gilt für Räume und Personal der Bezirksverwaltung. Alle Gruppen und Fraktionen haben eigene Räume, in denen sie sich treffen können. Darüber hinaus geht es nicht an, dass zwei Fraktionen für sich das Sonderrecht in Anspruch nehmen, Räume und Personal der Bezirksverwaltung zu „verwenden“, um ihre parteipolitischen Absprachen in taktischer und strategischer Hinsicht zu untermauern bzw. sich dafür beraten zu lassen. Der Bezirkstagspräsident behauptet in seiner Antwort auf die Anfrage der LINKEN: „An den Besprechungen nimmt die Verwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben nach §21 unserer Geschäftsordnung teil“. In Wahrheit ist im § 21 der Geschäftsordnung kein Wort darüber zu finden, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben an Ausschuss-Sitzungen welcher Art auch immer teilzunehmen hat. Noch weniger steht es den Parteien zu, Verwaltungsbeamte und –angestellte auf Kosten des Bezirks in ihre Fraktionssitzungen zu laden. Hier geht es um Verwendung öffentlicher Gelder für Parteizwecke: Der Bezirkshaushalt ist aber kein Selbstbedienungsladen für SPD und CSU!
Die Ungleichbehandlung der Bezirkstags-Mitglieder nach Parteienpräferenz wird am Vorgehen von CSU und SPD an diesem Punkt deutlich. a) Sollten sich FW, FDP, GRÜNE , LINKE, BP und ÖDP zu einem monatlich tagenden Oppositionsausschuss treffen und Sitzungsgelder erhalten (was ein vergleichbarer Fall wäre), so würden wir als LINKE ebenfalls dagegen opponieren. b) SPD- und CSU-Bezirksräte bekommen zusätzliche Sitzungsgelder, während die Antragsteller der LINKEN noch nicht einmal für diejenigen Sitzungen, zu denen sie Anträge stellen und sie begründen, Sitzungsgelder erhalten. Die Entschädigungs-Satzung wird eindeutig im parteipolitischen Sinne missbraucht; CSU- und SPD-Bezirksräte dürfen nicht weiter öffentliche Gelder auf ihre Konten fließen lassen.
Prof. Dr. Klaus Weber, gez. Beate Jenkner