Die Grundsicherung ist das absolute Minimum für ein menschenwürdiges Leben. Reicht dies nicht aus, muss ein Mehrbedarf bewilligt werden. Da uns Fälle bekannt sind, in denen dies abgelehnt wurde, haben wir folgende Anfrage an den Bezirk gestellt:
Im SGB XII, § 30, ist grundsätzlich ein Mehrbedarf für alte oder behinderte Menschen festgeschrieben. Nach unseren Informationen wird in einigen Ämtern die Bewilligung des Mehrbedarfs im Alter an eine nachzuweisende Behinderung gekoppelt. Deshalb bitte ich um Informationen, was die gängige Verfahrensweise im Bezirk betrifft und um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele RentnerInnen, welche eine Grundsicherung erhalten, bekommen nach SGB XII § 30 einen Mehrbedarf anerkannt?
2. Wie viele davon bekommen ihn auf Grundlage Alter und Behinderung? Sind dem Bezirk Fälle bekannt, bei denen die Gewährung vom Nachweis einer Behinderung abhängt bzw. koppelt der Bezirk die Entscheidung zur Gewährung des Mehrbedarfs an eine nachgewiesene Behinderung?
3. Sind dem Bezirk Fälle bekannt, dass Anträge mit der Begründung abgelehnt wurden, es läge keine Behinderung vor? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?
Beate Jenkner
gez. Prof. Dr. Klaus Weber