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Flyer_Kandidaten_lpt_Asbach_11-12-10.doc als Word-Dokument |
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Der Landesvorstand hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2010 beschlossen, den ordentlichen Landesparteitag 2010 für den 11. Dezember 2010 in die Schmutterhalle, Rathausplatz 2 (vormals Neue Straße 1), 86663 Asbach-Bäumenheim einzuberufen.
EINLASS 9:30 Uhr
BEGINN 11.00 Uhr
ENDE 19:00 Uhr
7. November 2010
Schriftliche Meldung an:
geschaeftsstelle@die-linke-bayern.de
Für die Delegiertenmeldungen ist der Meldebogen zu nutzen, der allen Kreisverbänden in elektronischer Form zugeht. Als Nachweis für die Wahl ist das Protokoll beizufügen.
Die ordnungsgemäße Einladung mit den erforderlichen Unterlagen wird an die Delegierten gesandt bis spätestens
13. November 2010
mit Ausnahme der später gemeldeten Delegierten.
30. Oktober 2010, 11 Uhr
antragsberatung@die-linke-bayern.de
(Bitte keine anderen E-Mailadressen für Antragszusendungen nutzen!)
Jedes Mitglied der Partei DIE LINKE. kann für ein zu wählendes Amt entsprechend der Tagesordnung kandidieren. Für Schiedskommission und Finanzrevision gelten Einschränkungen gemäß Bundesschiedsordnung § 2 und Bundessatzung § 27. Jeder/jede soll ausreichend die Möglichkeit erhalten, sich und seine Vorstellungen dar zu stellen. Allerdings ist das etwas schwierig in der knapp bemessenen Zeitplanung des Landesparteitages. Deshalb wird vorgeschlagen, dass jede Kandidatin und Kandidat eine Kurzvorstellung auf dem Bewerbungsflyer (wegen der Einheitlichkeit) formuliert und auch ein Bild beifügt.
Rücklauf ist der 28.11.2010 an:
Der Flyer kann auch über die Homepage des Landesverbandes abgerufen werden. Selbstverständlich ist, dass eine Kandidatur auch ohne Vorlage eines Flyers auf dem Landesparteitag möglich ist.
Der Landesparteitag tagt parteiöffentlich. Aus organisatorischen und Kapazitätsgründen, bitten wir ebenfalls um eine schriftliche Anmeldung bis spätestens
24. November 2010
Da sich dieser Parteitag aus 193 Delegierten zusammensetzt und Reisekosten eine unkalkulierbare Größe darstellten, können keine Reisekosten seitens des Landesverbandes übernommen werden. Wir bitten daher, die gewählten Delegierten darauf aufmerksam zu machen und soweit wie möglich Fahrgemeinschaften zu bilden. Auch Kosten für Verpflegung können nicht übernommen werden.