
Laut Bundes- und Landessatzung ist zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten im Landesverband oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung der Satzungen und Ordnungen und zur Entscheidung über Wahlanfechtungen durch den Parteitag des Landesverbands Bayern eine Schiedskommissionen zu bilden.
Die erste Schiedskommission wurde auf dem Fortsetzungsparteitag des Gründungsparteitags am 16. Dezember 2007 in Straubing gewählt.
DIE LINKE. Bayern
Landesschiedskomission
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