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Finanzrevisionskommission

Im Landesverband und allen Kreisverbänden sind laut Bundessatzung Finanzrevisionskommissionen zu bilden. Diese werden durch den Landesparteitag beziehungsweise die Kreisparteitage gewählt. Sie bestimmen aus ihrer Mitte über den Vorsitz. Ihre Aufgabe ist gemäß §27 (3) der Bundessatzung die Prüfung der Finanztätigkeit der Vorstände, der Geschäftsstellen und der gesamten Partei sowie des Umgangs mit dem Parteivermögen. Sie unterstützen die jährliche Finanz- und Vermögensprüfung gemäß Parteiengesetz.

Kontakt

DIE LINKE. Bayern
Finanzrevision
Schwanthalerstr. 91
80336 München

finanzrevision@die-linke-bayern.de