Die Verfassung des Freistaates Bayern, die demokratischste in der Geschichte Bayerns, wurde im Jahre 1946 verabschiedet. Sie baut auf christlichen Werten auf. Maßgeblich am Entwurf beteiligt war der damalige bayerische Ministerpräsident Dr. Wilhelm Hoegner (SPD).
Nach dem Zweiten Weltkrieg beauftragte die US-amerikanische Besatzungsmacht am 9. Februar 1946 Wilhelm Hoegner (SPD), den zweiten Ministerpräsidenten nach dem Krieg, einen Ausschuss für die Beratung über eine neue Verfassung zu bilden. Hoegner hatte während seines Exils in der Schweiz eine Verfassung entworfen, die sich an der dortigen direkten Demokratie orientierte und jetzt als Grundlage diente. Am 8. März 1946 berief er einen Vorbereitenden Verfassungsausschuss.
Die Mitglieder kamen von mehreren politischen Richtungen:
Er war Ende der 1920er Jahre Reichstagsabgeordneter für die KPD und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Bayerischer Staatsminister für Politische Befreiung. Schmitt war gelernter Dreher. Sein politisches Engagement begann 1913 mit seinem Beitritt zum Deutschen Metallarbeiterverband. Im preußischen Leuna wurde Schmitt im BASF-Werk Vorsitzender des Betriebsrates und 1928 für die KPD im Wahlkreis Merseburg in den Reichstag gewählt, dem er bis 1930 angehörte. 1935 wurde Schmitt inhaftiert und saß bis Kriegsende im Zuchthaus.
Ab dem 28. September 1945 gehörte er als Sonderminister für Politische Befreiung dem ersten Kabinett des Bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner an. In seinem Ressort kümmerte er sich um die Umsetzung der US-amerikanischen Konzepte zur Entnazifizierung der Gesellschaft. Im Februar 1946 wurde er von Hoegner als Vertreter der KPD in den von der Militärregierung geschaffenen Vorbereitenden Verfassungsausschuss berufen. )
Der Staatsrechtslehrer Prof. Hans Nawiasky fungierte als wissenschaftlicher Berater.
Der Entwurf des Verfassungsausschusses wurde am 26. Oktober 1946 von der Landesversammlung beraten und ohne größere Änderungen von einer großen Mehrheit beschlossen. Am 1. Dezember 1946 wurde er der Bevölkerung vorgelegt und in einem Volksentscheid mit 70,6% bestätigt. Damit stimmte zum ersten Mal in der bayerischen Geschichte das Volk selbst über eine Verfassung ab. Sie trat am 8. Dezember 1946 mit ihrer Veröffentlichung im bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) in Kraft.