Die bayerische Landessprecherin der LINKEN, Eva Bulling-Schröter übt scharfe Kritik an der Münchner Polizei. Sechs Polizeibeamte waren unangemeldet am Rande einer Pressekonferenz erschienen. Die Beamten fertigten unter anderem Fotos von der Pressekonferenz und den anwesenden Journalisten an.
Bulling Schröter schildert den Sachverhalt folgendermaßen: "Die Pressekonferenz wurde von unserem Landesgeschäftsführer ordnungsgemäß dem Kreisverwaltungsreferat angezeigt und von diesem schriftlich als erlaubnisfreie aktuelle Berichterstattung eingestuft. Die Auflagen wurden von uns eingehalten. Die Pressekonferenz fand auf dem Bürgersteig statt und war ohne weiteres als solche erkennbar. Den unmittelbar nach Beginn der Pressekonferenz eintreffenden Polizeibeamten wurde umgehend der Sachstand erläutert und ein Ansprechpartner im Kreisverwaltungsreferat benannt, um die Angaben zu überprüfen. Dennoch trafen immer mehr Polizeifahrzeuge ein. Zuletzt waren sechs Polizeibeamte vor Ort, unter ihnen zwei Beamte des Staatsschutzes. Die Behauptung, es müsse überprüft werden, ob eine unangemeldete Versammlung vorliege, wurde über eine halbe Stunde aufrechterhalten. Die Beamten zogen erst nach Beendigung der Pressekonferenz ab. Es wurden ohne Erklärung Bildaufnahmen von der Pressekonferenz und den berichtenden Journalisten angefertigt."
Bulling-Schröter kritisiert das Vorgehen der Polizei scharf: "Das unangemeldete Erscheinen von Polizei auf einer angemeldeten Pressekonferenz ist definitiv kein normaler Vorgang. Die Behauptung, es habe sich um eine unangemeldete Pressekonferenz gehandelt, ist nachweislich falsch. Die Arbeit der Bericht erstattenden Journalisten wurde dadurch aus unserer Sicht beeinträchtigt. Ich verlange Aufklärung darüber, was mit den angefertigten Fotos geschieht. Ich verlange außerdem eine Stellungnahme der politisch Verantwortlichen zu dieser nicht hinnehmbaren Einschränkung der Berichterstattung über unseren Wahlkampf. Ich frage mich, ob das schon die Vorboten des im Oktober in Kraft tretenden Versammlungsverhinderungsgesetzes sind."