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31. Juli 2009

Augsburg: Resolution des Stadtrates zur Zukunft der ARGE an den deutschen Bundestag

In der Stadtratssitzung am 23.Juli wurde unter Tagesordnungspunkt 14 über eine Resolution zur Zukunft der ARGE beraten. Die Resolution ging auf einen Antrag der Fraktion der Grünen zurück. Dem Stadtrat lag ein alternativer Vorschlag der Verwaltung vor.  Die Resolution richtet sich an den deutschen Bundestag, doch noch fristgerecht eine Lösung für die Zukunft der ARGEn (bei der Arbeitsagentur) zu finden.

Die Stadträte der LINKEN favorisierten den Antrag des Sozialreferats, da in der Resolution der Grünen eine Lösung auf Grundlage des Kompromisses der Ministerpräsidenten Beck und Rüttgers mit Arbeitsminister Scholz enthalten war.
Im Vorschlag der Verwaltung war dieser Kompromiss, von Beck und Rüttgers mit Arbeitsminister Scholz, nicht mehr enthalten.

Dieser hat aus Sicht der LINKEN folgende Nachteile:

  • Schärfere Sanktionen
    Künftig reichen mündliche statt bisher schriftliche Verwarnungen für Sanktionen Sanktionen führen u.U. zur kompletten Kürzung – dann auch des 2-jähr. Geldes bei Übergang von ALG 1 nach ALG 2
  • Schärfere Anrechnungen
    Hinzuverdienst etwa durch 400-EuroJobs oder auch nur Kindergeld werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Zusätzlich fordert der Kompromiss die Kürzung auch des 2-jähr. Geldes beim Übergang von ALG 1 nach ALG 2.
  • Entfristung der Optionskommunen
    Das sind solche Kommunen, die selbst die Leistungsbewilligungen nach SGB II bearbeiten. Der Bund zahlt zwar, hat aber kaum Einfluss. Diese Optionskommunen sollen gemäß des Beck/Rüttger-Kompromisses entfristet, also dauerhaft etabliert werden.
  • Folge: Mittelfristig werden auch die finanziellen Lasten vom Bund auf die Kommunen übergehen. Arbeitsmarkt-Politik wird regionalisiert. Eine bundeseinheitliche Arbeitsmarktpolitik ist nicht mehr möglich.

    Allerdings wurde im Vorschlag der Verwaltung die Möglichkeit einer Grundgesetzänderung mit einbezogen. Die LINKE lehnt dies aber ab, da wir der Meinung sind, dass man nicht nach belieben die Verfassung verändern kann, um eine heute nicht verfassungskonforme Arbeitsweise der ARGE dann zu legalisieren. Das Grundgesetz ist schließlich keine Vereinssatzung, die nach belieben verändert werden soll.

    Änderungsantrag der LINKEN für eine verfassungskonforme Lösung

    Auf Antrag der Gruppe DIE LINKE wurde der Text der Resolution wie folgt verfasst (Änderung hervorgehoben):

    „Der Stadtrat von Augsburg fordert die zuständigen Akteure auf der Ebene des Bundes sowohl in der Bundesregierung als auch in den Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, rechtzeitig einen verfassungskonformen, konsensfähigen, klienten- und mitarbeiterorientierten Gesetzesentwurf zu beschließen, um im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ab dem 1.1.2011 auf gesicherter Grundlage eine einheitliche Leistungsgewährung und Förderung der Menschen im SGB II zu garantieren."

    Die Stadträte der LINKEN beantragten die Änderung weil:

    • ein verfassungskonformer Entwurf gefordert wird
      Das Bundesverfassungsgericht bemängelte die Mischverwaltung der ARGEn durch Bund und Kommunen. Statt den verfassungskonformen Zustand wieder herzustellen schlug man einen §86a GG vor, der die Mischverwaltung für die „Grundsicherung für Arbeitslose“ ausdrücklich erlaubte. Das ist problematisch! Denn mit Freigabe der Mischverwaltungen können Aufgaben von der Bundes- auf die Kommunalebene wechseln. Dieses ist nicht im Interesse bundeseinheitlicher Anwendung von Arbeitsmarkt-Maßnahmen.
  • Er soll klienten- und mitarbeiterorientiert sein.
    Klientenorientiert , weil die ARGE-Beiräte bisher nicht zwingend mit Arbeitslosenvertreter besetzt sein müssen. Dieses halten wir aber für notwendig. Mitarbeiterorientiert etwa, weil Bundesaufgaben auch bundesweiten Einsatz mit Versetzungen bedeuten könnten.
  • Die Linke will, dass die ARGEn trotz aller Mängel (Erfolglosigkeit bei Reintegration Arbeitsloser in feste Arbeitverhältnisse) weiter arbeiten können, da die Betreuung aus einer Hand grundsätzlich sinnvoll ist.

    Denn reagiert die Bundesregierung nicht bis 2011, dann werden allein in Bayern 2400 Kommunalbeamte aus den ARGEn abgezogen, mit ungeahnten Folgen (Quelle: Infobrief des Bayerischen Städtetages). Das muss im Interesse der Arbeitssuchenden und der Beschäftigten verhindert werden. Die Betroffenen brauchen auch nachdem 1.1.2011 eine funktionierende und praktikable Betreuung und die Beschäftigten der Kommunen brauchen Sicherheit über die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.

    Stadtrat stimmt dem Änderungsantrag der LINKEN zu

    Der Sozialreferent Max Weinkamm schloss sich dem Änderungsantrag der LINKEN an. Nach kurzer Debatte, in der vor allem auf die Belange der kommunalen Beschäftigten hingewiesen wurde, stellte OB Dr. Gribl fest, dass anscheinend in der Sache bei Allen Konsens bestehe. Er ließ den Änderungsantrag der LINKEN, sowie die Resolution dann abstimmen. Die Resolution wurde vom Stadtrat, mit der Änderung der LINKEN, einstimmig verabschiedet.

    Die Stadträte der LINKEN begrüßen die Zustimmung zum Änderungsantrag und die Verabschiedung der Resolution im Interesse der Betroffenen und Beschäftigten der ARGE.