DIE LINKE.  Bayern 


4. Dezember 2009

Regelleistung verfassungswidrig? - Jetzt rückwirkend Ansprüche sichern!

Rechtliche Tipps zur anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Regelleistungen Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20. Oktober 2009 über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 mündlich verhandelt. Dabei ging es um die vom Hessischen Landessozialgericht (LSG) und vom Bundessozialgericht (BSG) eingereichten Vorlagebeschlüsse, nach denen jeweils gemäß Art. 100 GG zu prüfen ist, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Bemessung und die Höhe der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind.

Entgegen dem Tenor der Berichterstattung vieler Medien geht es bei der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht nur um die Regelleistungen für Kinder, sondern genauso um die Regelleistungen für Erwachsene. Die aktuellen BVerfG-Vorlagebeschlüsse betreffen zwar die Regelleistungen des SGB II, die Entscheidung des BVerfG wirkt sich im Ergebnis aber auch auf die Regelleistungen des SGB XII aus. Von einer Entscheidung könnten demnach auch Bezieher/innen von Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit profitieren.

Mehr: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

Quelle: http://www.die-linke-bayern.de/politik/presse/detail/artikel/regelleistung-verfassungswidrig-jetzt-rueckwirkend-ansprueche-sichern/