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7. April 2012 Aus dem Europaparlament

Europäische Arbeitszeitgerüchte - Die Feuerwehr löscht auch künftig

Thomas Händel

Angebliche Pläne der Europäischen Kommission, die Arbeitszeit der freiwilligen Feuerwehren oder ähnlicher Tätigkeiten bei Vereinen und Verbänden in die europäische Arbeitszeit-Richtlinie aufzunehmen, führen zu einiger Aufregung. Durch die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden wird befürchtet, ein großer Teil ehrenamtlicher Helfer werde den Dienst quittieren. Thomas Händel, MEP und Arbeitszeitexperte im Europäischen Parlament (Die LINKE) sag dazu: ³Ob eine Ausweitung auf ehrenamtliche Tätigkeiten stattfinden soll, ist bisher in den Verhandlungen der Sozialpartner weder thematisiert worden noch in einem Kommissionsvorschlag ernsthaft zu erwarten.

Seit Dezember 2011 verhandeln die Sozialpartner auf der europäischen Ebene über die Revision der Arbeitszeitrichtlinie. Sollten sie zu keiner Vereinbarung kommen, kann die Europäische Kommission ab September 2012 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorlegen. Die Befürchtungen gehen offenkundig auf ein Papier der Europäischen Kommission zurück. Hier wird insbesondere die freiwillige Feuerwehr genannt. Sie stellt jedoch selber fest, dass die Kriterien des EuGH zur Definition eines Arbeitnehmers bei der freiwilligen Feuerwehr nur schwer anzuwenden sind. Die Arbeitszeitrichtlinie erfasst nur Arbeitnehmer. Laut EuGH ist als Arbeitnehmer wer eine tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dabei bleiben Tätigkeiten außer Acht, die hinsichtlich des Umfangs völlig untergeordnet und unwesentlich sind. Bei einer Beschäftigung besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH v. 26.2.1992 ­ Rs. C-3/90; EuGH, 03.07.1985 ­ Rs. 66/85 -). Dies ist bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht der Fall. Händel kritisiert die bislang "weitgehend kompetenzfreien" Berichte : "Auch künftig wird keine Regelung der Welt rein ehrenamtliches Engagement verbieten können. Der EU-Kommission ist zwar vieles zuzutrauen, aber an dieser Stelle wage ich die Prognose: das geht mit dem Europaparlament gar nicht!" Ob freiwillige Feuerwehrleute als Arbeitnehmer betrachtet werden oder nicht, trifft in Deutschland nicht zu. In einigen europäischen Ländern gelten Angehörige der freiwilligen Feuerwehr aber als Arbeitnehmer. "Eine europäische Einheitsregelung wird es also nicht geben können. Dies müssen die Mitgliedstaaten lösen. Wichtiger ist der Widerstand gegen die Ausdehnung der Höchstarbeitszeiten und die Verringerung der Normalarbeitszeiten", so Händel.


Thomas, Händel, Mitglied des Europaparlaments