
Wir wollen – gemeinsam mit anderen – als starke Linke eine bessere Politik in Bayern durchsetzen. Dazu brauchen wir Kraft, Engagement und Geld. Geld für Plakate, Flyer und Informationsmaterial. Dazu brauchen wir Sie und dich.
Das Spendenkonto der Partei DIE LINKE.Bayern |
DIE LINKE. Landesverband Bayern
Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an, da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigungen aus.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden |
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.