LINKE kritisiert: CSU Sozialministerin kennt Lebensrealität von trans Menschen nicht

Kathrin Flach Gomez, Landessprecherin & Josephine Taucher, Gleichstellungsbeauftragte
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Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat für viele unbemerkt am 1.Juli 2022 eine Pressemitteilung herausgegeben. Nach dem das Ministerium unter der Führung von Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) Mitte Juni noch verkündet hatte „alle Menschen in Bayern sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität darf hier keine Rolle spielen“, hat die neue Mitteilung einen deutlich anderen Spin.

Darin heißt es als Reaktion zum vor kurzem vorgestellten Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung von der Ministerin: „...Künftig sollen Jugendliche, deren Identitätsbildung noch bei weitem nicht abgeschlossen ist, ihren Vornamen und ihr Geschlecht wie Socken wechseln können. Ich sehe die Gefahr, dass es bei jungen Menschen dadurch zu einer regelrechten Trans-Mode kommen könnte...“.

Dazu erklärt unsere Landessprecherin Kathrin Flach Gomez: „Für uns als LINKE gilt die Selbstbezeichnung von Menschen immer, nicht nur wenn es gerade opportun ist. Der Vorwurf von Ministerin Scharf ist falsch, denn bei Jugendlichen unter 14 Jahren können nur die Eltern den Antrag beim Standesamt stellen und auch über 14 müssen die Eltern zustimmen. Das kann zwar durch das Familiengericht umgangen werden, allerdings hat das mit der Leichtigkeit, die hier behauptet wird, nichts zu tun. Niemand geht diesen Schritt leichtfertig! Hinter diesen Menschen stecken oft jahrelange Leidensgeschichten, die hier weggewischt werden, um eine konservative Wählerschicht zu bedienen!“

Josephine Taucher, Gleichstellungsbeauftragte des Landesverbandes Bayern und ehrenamtliche Gruppenleitung einer Trans-Selbsthilfegruppe, ergänzt: „Die Lebensrealität von trans Menschen wird hier nicht abgebildet, weil die Ministerin diese nicht kennt. Ansonsten wüsste Sie, dass der rechtliche Teil, um den es hier geht, und der medizinische Teil strikt zu trennen sind! Der Text deutet an, dass ohne die Zwangsbegutachtung beim bisherigen Modus die psychologische Begleitung wegfalle. Das konnten die Gutachten auch bisher nicht leisten und außerdem verlangt der medizinische Aspekt weiterhin vorgeschriebene Therapiezeiten bevor weitere geschlechtsangleichende Maßnahmen genehmigt werden können. Von einer Sozialministerin sollte man erwarten können sich kundig zu machen bevor unbegründete Ängste an falschen Fakten reproduziert werden!“