Österreich macht`s vor – Bayern könnte davon lernen!

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Österreich zum Verbot des Baus einer Dritten Startbahn am Flughafen Wien-Schwechat ist ein historischer Meilenstein in der Klimaschutzpolitik, nicht nur für unsere südlichen NachbarInnen. Die Justiz hat mit ihrer richtungsweisenden Entscheidung bewiesen, dass die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen wichtiger ist als kurzfristige Profitinteressen von Airlines und Flughafenbetreibern", erklärt Eva Bulling-Schröter, Bundestagsabgeordnete aus Ingolstadt, energie- und klimapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE. Bayern 

"Für die berechtigte Kritik an den überdimensionierten Ausbauplänen einer Dritten Startbahn am Flughafen München bringt das Urteil neuen Rückenwind. Die Richterentscheidung in Österreich beruft sich neben dem Pariser Klimaschutzabkommen zudem auf das nationale Klimaschutzgesetz – was zeigt, dass wir auch in Deutschland und Bayern den Widerstand von CDU/CSU brechen und weiter für ein verbindliches Klimaschutzgesetz kämpfen müssen."

Die höchstrichterliche Begründung für das Bauverbot ist ein klares Plädoyer für mehr Klimaschutz im Flugverkehr: "Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen."