Arbeitgeber bei FFP2-Masken in die Pflicht nehmen
Ab Montag gilt die von der Staatsregierung verhängte Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im ÖPNV. Die dort Beschäftigten sind davon jedoch ausgenommen.
Kathrin Flach Gomez, Landessprecherin: „Auch und gerade die Beschäftigten im Einzelhandel und im ÖPNV brauchen Schutz. Im Sommer noch als Helden des Alltags beklatscht, lässt die Staatsregierung sie jetzt allein. Damit bleibt die Staatsregierung bei ihrer Politik, die Unternehmen möglichst nicht anzutasten und die Lasten der Corona-Krise den Beschäftigten aufzubürden.
Stattdessen müssen die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, für ihre Angestellten FFP2-Masken in ausreichendem Umfang kostenlos zur Verfügung zu stellen, damit diese über die Nutzung frei entscheiden können. Dazu fordern wir ein Recht auf regelmäßige bezahlte Pausen, um sich von der zusätzlichen Belastung durch eine FFP2-Maske zu erholen.“
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