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DIE LINKE unterstützt Forderung der Werkstatträte in Mittelfranken

Uwe Schildbach und Titus Schüller

Bundesteilhabegesetz darf zu keinen Verschlechterungen für Menschen mit einer Behinderung führen. Freizeitpauschalen müssen erhalten bleiben.

Unter den Titel „Tourismus für Alle! Keine Kürzung der Freizeitpauschale“, übergeben am 27.6.2019, im Rahmen der Sozialausschusssitzung des Bezirks Mittelfranken, eine Delegation der Werkstatträte in Mittelfranken, 3500 Unterschriften von Betroffenen an Bezirkstagspräsidenten Armin Kroder.

In einer gemeinsamen Resolution fordern die Betroffenen den Erhalt der Freizeitpauschale für Menschen mit Behinderung in Werkstätten und Wohnheimen.

Bundesteilhabegesetz darf zu keinen Verschlechterungen für Menschen mit einer Behinderung führen.  Freizeitpauschalen müssen erhalten bleiben.

Unter den Titel  „Tourismus für Alle! Keine Kürzung der Freizeitpauschale“, übergeben am 27.6.2019, im Rahmen der Sozialausschusssitzung des Bezirks Mittelfranken, eine Delegation der Werkstatträte in Mittelfranken, 3500 Unterschriften von Betroffenen an Bezirkstagspräsidenten Armin Kroder.

In einer gemeinsamen Resolution fordern die Betroffenen den Erhalt der Freizeitpauschale für Menschen mit Behinderung in Werkstätten und Wohnheimen.

Hintergrund ihres Protestes ist eine im Rahmen des Vollzugs des Bundesteilhabegesetzes geplante Umstellung der Finanzierung ihrer Leistungen durch den Bezirk Mittelfranken zum 01.01.2020.

Ab diesen Zeitpunkt werden viele Leistungen, welche bisher von Bezirk Mittelfranken getragen wurden, vom Land Bayern im Rahmen der Grundsicherung übernommen. Die bisherige Freizeitpauschale in ihrer jetzigen Form entfällt somit. 

Die mittelfränkische Bezirkstagsfraktion DIE LINKE, stellt sich in dieser Frage auf die Seite der Betroffenen. 

Die eh schon geringe Freizeitpauschale, von monatlich 15,40 € für behinderte Mitarbeiter von Werkstätten und 5,50 € für Bewohner von Wohnheimen, ermöglicht diesen Menschen die soziale und kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ohne die Auszahlung der Freizeitpauschale müssten viele Aktivitäten gestrichen werden, da  z.B. die Kosten für behinderungsbedingte Betreuungspersonen in keinem Regelsatz enthalten sind.

Der geplante Wegfall der Freizeitpauschale widerspricht den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und verhindert Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderung.