DIE LINKE. Bayern
Bezirksversammlung Oberbayern
Vertreter:innenversammlung zur Aufstellung der Wahlkreislisten für die Landtags- und Bezirkswahl.
Stimmberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Vertreter:innenversammlung volljährig ist, deutsch ist und den Hauptwohnsitz seit drei Monaten im Regierungsbezirk hat.
Wählbar ist, wer bei der Landtags- und Bezirkstagswahl das Wahlrecht besitzt.
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