Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.
(Bayerische Verfassung, Art. 169, Absatz 1)
Für gute Arbeit und ein gutes Leben in Bayern
aus dem Landtagswahlprogramm 2018
Die aktuelle Wirtschaftspolitik in Bayern macht nur die Superreichen noch reicher. DIE LINKE will eine Wirtschaft, die das Leben für die Mehrheit schöner macht. DIE LINKE möchte die Arbeitszeit besser verteilen. Dazu gehören höhere Löhne und Gehälter, weniger Überstunden, mehr Zeit für Familie, Freunde und Kultur.
Viele können es nicht mehr hören, dieses „Es geht ‚uns‘ gut“, denn trotz guter wirtschaftlicher Lage geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Die Spitzengehälter von sogenannten „Führungskräften“ und die Kapitaleinkommen sind sprunghaft angestiegen – die Reallöhne im unteren und mittleren Bereich bleiben gleich oder nehmen gar ab. Nach dem aktuellen bayerischen Sozialbericht vergrößern sich die Einkommensabstände, die Vermögenskonzentration steigt in Bayern, die Armut und die Zahl der Abgehängten aber auch. Die Armutsgefährdung liegt mittlerweile bei 15 Prozent. Von menschenwürdiger Arbeit für alle sind wir meilenweit entfernt. Von Lohngerechtigkeit kann angesichts einer Lohnlücke von 24 Prozent zwischen Frau und Mann keine Rede sein. Gründe dafür liegen in der Zunahme prekärer Beschäftigung, in dem Ausscheiden zahlreicher Unternehmen und Betriebe aus der Tarifbindung aber auch in niedrigen Tarifabschlüssen.
Die Landesregierung rühmt sich wegen einer historisch niedrigen Arbeitslosenquote von unter 3 Prozent, aber von den Beschäftigten arbeiten mehr als 1,2 Millionen Menschen in Teilzeit, in befristeten Arbeitsverhältnissen, in schlecht bezahlte Leiharbeit oder in Minijobs. Gleichzeitig leisteten im Jahr 2016 die Beschäftigten in Bayern 120 Millionen Überstunden, davon 80 Millionen unbezahlte.
Die einen haben keinen Job, von dem sie leben können, die anderen schuften bis zum Umfallen. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse um 70 Prozent gestiegen. Seit 2003 hat sich die Zahl der Menschen, denen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ein Job nicht reicht, mehr als verdoppelt.
Arbeit, Soziales und Wirtschaft müssen grundlegend anders werden. Armut, Arbeitsdruck, Existenzangst und gesundheitsgefährdende Mehrfachjobs dürfen nicht länger sein. Dafür kämpft DIE LINKE. Arbeit ist die Quelle allen Reichtums und Grundlage für den Lebensunterhalt aller Menschen. Das Normalarbeitsverhältnis, das nach dem Zweiten Weltkrieg von Beschäftigten und Gewerkschaften hart erkämpft wurde, bedeutete Sicherheit gegen das Risiko von sozialem Abstieg. Es erlaubte, die Zukunft zu planen und die Grundlagen dafür zu legen, dass es den Kindern einmal besser geht. Wir wollen ein neues Normalarbeitsverhältnis, das für alle Menschen soziale Sicherheit ermöglicht und auf individuelle Lebenslagen Rücksicht nimmt: Die Löhne müssen für ein gutes Leben und für eine Rente reichen, die den Lebensstandard im Alter sichert. In den vergangenen Jahren haben Burnout und psychische Erkrankungen infolge von Dauerstress und belastenden Arbeits- und Lebensbedingungen dramatisch zugenommen. Es wird an Personal gespart und der Leistungsdruck wird erhöht. In vielen Berufen – ob in der Pflege, in der Kita oder auf dem Bau – schaffen es die Beschäftigten aufgrund der hohen Belastung nicht bis zur Rente. Arbeit darf nicht krank machen. Aber so wie es jetzt ist, macht Arbeit viele Menschen krank. Arbeit muss so geregelt werden, dass die Gesundheit ein ganzes Arbeitsleben über erhalten wird. Arbeit muss planbar und für ein Leben mit Kindern vereinbar sein. Arbeit muss für alle Menschen sicher und unbefristet, selbstbestimmt, tariflich bezahlt, sozial abgesichert und demokratisch mitgestaltet sein. Das gilt, egal ob die Arbeit mit Laptop oder Wischmopp, im Pflegekittel oder Blaumann geleistet wird. In einem reichen Land wie Deutschland muss sozial gerechte Politik damit anfangen, Armut zu verhindern. Arm trotz Arbeit, immer in Angst vor dem sozialen Abstieg zu leben und permanente Unsicherheit ob man morgen entlassen wird, darf
es nicht geben. Wir müssen umkehren. Menschen dürfen nicht in den persönlichen Abgrund getrieben werden. DIE LINKE kämpft an der Seite der Beschäftigten für höhere Löhne und gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Wir wollen keine Leiharbeit mehr. Wir wollen gute und unbefristete Arbeitsverhältnisse. Beschäftigte, die ihre Arbeitszeiten reduzieren, müssen einen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit haben. Jede Statistik zeigt: Beschäftigte, die unter Tarifverträge fallen, verdienen besser. Wir wollen, dass Tarifverträge leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können. Wir wollen abschaffen, dass die Arbeitgeberseite gegen die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ein Veto einlegen kann. Sachgrundlose Befristung darf nicht länger zulässig sein.
Wir wollen mit einem Landesmindestlohngesetz dafür sorgen, dass in landeseigenen Unternehmen und Gesellschaften sowie bei Unternehmen, die sich um Aufträge und Wirtschaftsförderung durch das Land Bayern bewerben, ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gezahlt wird. Betriebsschließungen und Massenentlassungen durch profitabel arbeitende Firmen – wie jüngst bei Siemens – sind zu verbieten. Bei Verlagerung von Betriebsteilen ins Ausland fordern wir eine Abgabe in Höhe der entstehenden sozialen Folgekosten. Eine Umwandlung von Vollzeitstellen in Teilzeit- oder Minijobs wie im Zuge der Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten, vor allem bei Discountern, ist zu unterbinden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beschäftigten von ihrer Arbeit gut leben können und nicht auf belastende Zusatzjobs angewiesen sind.
Die demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten wird ausgehöhlt und angegriffen. Immer mehr Unternehmen versuchen Betriebsratsgründungen und gewerkschaftliche Organisierung zu verhindern – viele schrecken dabei nicht vor kriminellen Methoden zurück.
- Soziale Absicherung: Ab dem ersten Euro muss eine volle Pflicht zur Sozialversicherung gelten. Wir setzen uns dafür ein, dass Mini- und Midi-Jobs durch unbefristete Arbeitsverträge und existenzsichernde Einkommen ersetzt werden. Dazu wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche im Arbeitsvertrag einführen. Ausnahmen darf es nur aus schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen geben. Die Beweispflicht hierfür muss beim Unternehmen liegen. Zudem müssen Arbeitgeber verpflichtet werden, den Abschluss von Teilzeitverträgen unter 22 Stunden mit dem Betriebsrat zu erörtern, der Betriebsrat muss dafür ein Vetorecht erhalten.
- Bei der betrieblichen Weiterbildung dürfen Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Fortbildungsmaßnahmen, die im Interesse der Unternehmen sind, müssen von diesen finanziert werden. Alle Beschäftigten müssen für ihre Weiterbildung einen Rechtsanspruch erhalten, ihre Arbeitszeit zeitweise reduzieren oder zeitlich begrenzt ganz aussetzen zu können. Wo Unternehmen Regelungen verweigern, muss eine gesetzliche Verpflichtung greifen: Der Arbeitgeber muss während der Bildungsteilzeit einen teilweisen Lohnausgleich von mindestens 70 Prozent des Nettogehalts und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
- Wir streiten für den Erhalt und die Ausweitung von Flächentarifverträgen. Die geltenden Arbeitnehmerschutzrechte sind einzuhalten.
- Aufträge der öffentlichen Hand werden nur noch an Betriebe vergeben, die Arbeitnehmerschutzrechte und geltende Tarifverträge einhalten. In ein Bayerisches Vergabegesetz soll aufgenommen werden, dass bei der Auftragsvergabe Unternehmen mit Betriebsrat zu bevorzugen sind, ohne dass dadurch Kleinstunternehmen, die die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen können, der Zugang zu öffentlichen Aufträgen verwehrt wird. Unternehmen, die Massenentlassungen durchführen, Arbeitsplätze abbauen und ins Ausland verlegen oder aus steuerlichen Gründen den Firmensitz ins Ausland verlagern, werden aus den Vergabeprogrammen ausgeschlossen.
- Wir fordern ein Recht auf Freizeit. Während andere Parteien das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren und die gesetzliche Höchstarbeitszeit auf täglich zwölf oder 13 Stunden anheben wollen, fordern wir eine Absenkung! Die gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit muss auf 40 Stunden reduziert werden. Ausnahmen müssen strikter begrenzt und stärkere Kontrollen durch Arbeitnehmervertretungen und Arbeitsschutzbehörden – Gewerbeaufsichtsämter, Finanzkontrolle Schwarzarbeit – müssen gesetzlich vorgeschrieben werden. Insbesondere in Bayern sind die Stellen unbesetzt, die dringend nötig wären.
- Wir unterstützen die Forderung der Gewerkschaften nach einer Anti-Stress-Verordnung und die Initiativen, atypische und besonders belastende Arbeitszeiten durch zusätzliche Freizeit auszugleichen. Es braucht ein individuelles Veto-Recht gegen Überlastung. Betriebs- und Personalräte müssen umfassende Mitbestimmungsrechte bei Personaleinsatz, Zielvorgaben und Arbeitsplanung erhalten.
- Sabbatjahre für alle: Beschäftigte sollen mehrmals in ihrem Berufsleben die Möglichkeit haben, für ein Jahr auszusteigen. Damit verbunden ist ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Die Sabbatzeiten können auch als kleinere Auszeiten von drei bis sechs Monaten genommen werden.
- Der Lohnraub, der durch Überstunden entsteht, muss sofort beendet werden. Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Arbeitszeiten vollständig zu erfassen und Überstunden mit Zuschlägen oder Freizeitausgleich abzugelten. Eine Begrenzung und ein zeitnaher Ausgleich von Mehrarbeit sind gesetzlich zu verankern.
- Wir wollen ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung. Der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit muss durch ein Rückkehrrecht auf die vorherige vertragliche Arbeitszeit ergänzt werden. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit, sofern in dem Unternehmen Arbeit mit der entsprechenden Qualifikation vorhanden ist. Teilzeitarbeit soll nur in einem Mindestvolumen möglich sein, das eine eigenständige soziale Sicherung ermöglicht.
- Wir fordern ein Verbot von Massenentlassungen. Entlassungen dürfen nicht der Profitmaximierung dienen. Hier braucht es verbindliche Mitbestimmung mit Vetorecht des Betriebsrates (Interessenausgleich/Sozialplan) und paritätische Mitbestimmung in allen Großunternehmen.
- Erhalt des Ladenschlussgesetzes auf Landesebene, keine verkaufsoffenen Sonntage: Vor allem in der Industrie nehmen Schichtarbeit rund um die Uhr und rund um die Woche immer mehr zu. Der sowohl im Grundgesetz als auch in der Bayerischen Verfassung geschützte gemeinsame Sonntag, an dem sich eine Gesellschaft und Gemeinschaften bilden, geht verloren. Besonders augenfällig wird dies bei den verkaufsoffenen Sonntagen in Bayern, bei denen kaum eine Kommune die dafür gültigen Rechtsvorschriften einhält.
- Wir fordern die Abschaffung aller Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ im Betriebsverfassungsgesetz (§ 118) und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Streikrecht und die betrieblichen Mitbestimmungsrechte müssen auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas uneingeschränkt gelten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden. Das kirchliche Arbeitsrecht darf nicht über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus eingeschränkt werden.
- Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen muss erleichtert und die einseitige Veto-Möglichkeit abgeschafft werden.
- Mitbestimmung ausweiten: Wir fordern eine Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes mit deutlicher Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Wir wollen zwingende Mitbestimmungs- und Vetorechte der Beschäftigten und ihrer Betriebsräte bei allen wirtschaftlichen Fragen. Das gilt besonders für Betriebsänderungen, Standortänderungen und Entlassungen sowie die Gestaltung der Tätigkeiten und der Arbeitsbedingungen. Das Vetorecht soll bei Leiharbeit, Werkverträgen, Befristungen, Personalabbau, bei Schließungen etc. gelten. Nicht erst beim Abschluss eines Sozialplans, sondern bereits beim Interessenausgleich fordern wir Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte.
- Verstöße gegen die Mitbestimmung stärker ahnden: Wer die Bildung eines Betriebsrats oder dessen Arbeit behindert, macht sich gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar. Aber nur in seltenen Fällen kommt es zur Anklage. Um effektiv gegen solche Behinderungen von Gewerkschaften und Betriebsräten (Union Busting und Betriebsräte-Bashing) vorgehen zu können, muss die Strafverfolgung bei Straftaten und Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz verbessert werden. Wir fordern, dass auch Haftstrafen verhängt werden, wie es das Gesetz vorsieht. Nur eine konsequente Strafverfolgung und Verurteilung der Verantwortlichen wird dazu führen, dass Straftaten gegen Betriebsräte und Initiatoren zur Einleitung einer Betriebsratswahl spürbar abnehmen werden. Das Mittel einer Geldbuße zeigte bisher keinen Abschreckungseffekt.
- Wir fordern zudem, dass Staatsanwaltschaften in Bayern Schwerpunktabteilungen bilden, die sich ausschließlich mit Straftaten aus dem Betriebsverfassungsgesetz befassen. Ziel ist es hierbei, dass das Betriebsverfassungsgesetz vollumfänglich zur Anwendung kommt und Beschäftigte bei der Wahl von Betriebsratsgremien vom Staat unterstützt werden. Die Staatsanwaltschaften sollen somit schneller und effektiver gegen Arbeitgeber vorgehen können, die Betriebsratswahlen verhindern.
Dafür steht DIE LINKE. Bayern:
- DIE LINKE steht für strenge Kontrollen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Einhaltung des Mindestlohnes.
DIE LINKE will einen grundlegenden Richtungswechsel in der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Menschen und Natur vor Profit – dafür kämpfen wir! Nur wenn die Macht von Großkonzernen gebrochen und Entscheidungen über Investitionen in allen Schlüsselbereichen der Wirtschaft demokratisch getroffen werden, können der notwendige ökologische Umbau der Wirtschaftsstruktur und die Digitalisierung auch sozial gerecht und am Gemeinwohl orientiert gestaltet werden. Der Umbau der Wirtschaft auf ökologisch nachhaltige Produktion muss so gestaltet werden, dass Beschäftigung erhalten bleibt.
Seit Jahrzehnten findet im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe, im Handel und in der Landwirtschaft ein Strukturwandel statt, von dem einzelne Regionen in Bayern besonders hart betroffen sind. Aktuell führt die fortschreitende Digitalisierung zu tiefgreifenden Veränderungen im Bereich der Güterproduktion und in diversen Dienstleistungsberufen. Eine aktive staatliche Industrie- und Beschäftigungspolitik ist erforderlich, um Deindustrialisierung zu verhindern, vorhandene Arbeitsplätze durch Umstellung auf neue Techniken zu sichern und sozial abgesicherte Übergänge von Beschäftigten aus schrumpfenden in zukunftsfähige Branchen zu ermöglichen. Beim strukturellen Umbau von Betrieben und Arbeitsplätzen darf es keine sozial und ökologisch blinde Wachstums- und Renditefixierung geben, vielmehr müssen soziale Sicherheit und gerechte Entlohnung, aber auch sinkender Rohstoffverbrauch und geringe Umweltbelastung maßgebend sein. Für Betriebe und Firmen sind regionale Förderprogramme, für die Beschäftigten Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen zu entwickeln.
Im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge hat die neoliberale Entstaatlichungs- und Privatisierungspolitik der vergangenen Jahre zu einer massiven Unterversorgung geführt. Es ist eine Schande, wenn im „reichen“ Bayern Armut und Obdachlosigkeit zunehmen, wenn Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien nicht genügend gefördert und Pflegebedürftige vernachlässigt werden, wenn Bibliotheken oder Schwimmbäder geschlossen werden und aus Geldmangel Schulgebäude verfallen und Straßen verrotten. Dringend nötig ist deshalb ein umfangreiches staatliches Investitionsprogramm für Bildung und soziale Aufgaben sowie für weitere Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Ausbau der digitalen Vernetzung, Ausstattung der Schulen und öffentlicher Einrichtungen mit entsprechender Hardware und Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs.
Wir wollen als LINKE die öffentliche Beschäftigung stark ausbauen. Staatliche Mehrausgaben für Bildung und Pflege, sozialen Wohnraum, Weiterbildung und Soziales sollen durch eine sozial gerechte und ökologisch ausgerichtete Steuerpolitik finanziert werden, die Reiche und finanzstarke Unternehmen verstärkt heranzieht und mehr als bisher den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen honoriert. Hierzu ist es unabdingbar, die offenen Stellen für Betriebsprüfer sofort zu besetzen und zusätzliche Stellen zu schaffen, da jeder Betriebsprüfer knapp 1,5 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Staat generiert. Wir fordern ein Zukunftsinvestitionsprogramm, um öffentliche und soziale Dienstleistungen zu verbessern sowie öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse und neue Arbeitsplätze mit umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Investitionen zu schaffen.
In den ländlichen Gebieten und den „Randregionen“ sinkt nicht nur die Bevölkerungsdichte und der Altersdurchschnitt ist höher, auch die Arbeitslosigkeit spiegelt die auf die Großindustrie konzentrierte bayerische Wirtschaftspolitik wieder: Bayern braucht eine Landesarbeitsmarktpolitik, die auf die Vermittlung der schon lange und teilweise sehr lange erwerbslosen Menschen zielt. Das muss unbedingt durch Qualifikationsangebote unterstützt werden.
DIE LINKE. Bayern fordert:
- Erhalt und Ausweitung öffentlichen Eigentums, um eine gestaltende Wirtschaftspolitik im Interesse des Gemeinwohls zu ermöglichen. Für Bereiche, die für das Gemeinwohl notwendig sind, wie Wasser, Energie, Grund und Wohnraum, Gesundheit etc. sollen auch gemeinwohlorientierte Formen des Besitztums angestrebt werden.
- eine Wirtschafts- und Gewerbepolitik, die regionale Kreisläufe, eigenständiges Handwerk und Kleinunternehmen unterstützt und diese nicht zu abhängigen Zulieferern für wenige Industriekonzerne verkommen lässt.
- Fördermittel für mittelständische Betriebe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich an tarifliche Standards halten und (gute!) Arbeitsplätze schaffen.
Im Zuge der Produktivitätssteigerungen insbesondere durch Digitalisierung findet auch eine extrem belastende zeitliche Verdichtung der Arbeit statt. Gleichzeitig werden immer mehr Beschäftigte, mehrheitlich Frauen und Alleinerziehende, in unfreiwillige Teilzeit, Mini- und Midi-Jobs und damit in Erwerbsarmut abgedrängt. Ein Alter in Not ist zwangsläufig die Folge. Ein neues Normalarbeitsverhältnis bedeutet nicht, dass alle ein Leben lang Vollzeit in einem Betrieb arbeiten, sondern kürzere Arbeitszeiten und eine gerechte Verteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit, auch zwischen den Geschlechtern. Die Arbeit muss zum Leben passen und nicht das Leben um die Arbeit kreisen!
Durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung kann das Versprechen der Digitalisierung, selbstbestimmter zu arbeiten und zu leben, für alle Wirklichkeit werden. Der Verbrauch von Ressourcen könnte durch höhere Effizienz gesenkt werden. Ohne den gesellschaftlichen Kampf dafür wird jedoch das Gegenteil eintreten. Bayern fördert mit seiner Orientierung auf die „Arbeit 4.0“ (bzw. „Industrie 4.0“) das Gegenteil einer sozialen und ökologischen Entwicklung. Die Entwicklung neuer Technologien und die Digitalisierung führen dazu, dass sich die Anforderungen an die Arbeit und die berufliche Kompetenz der Menschen verändern. Die genauen Auswirkungen auf Arbeitskräftebedarf, Qualifikationsanforderungen und Leistungsverdichtung lassen sich erst erahnen: In einigen Bereichen können bis die Hälfte der Arbeitsplätze durch Automation entfallen, verstärkte Teamarbeit sowie vernetztes und abstraktes Denken werden vorausgesetzt; viele Tätigkeiten können von „zuhause“ aus erbracht werden. Dies fördert prekäre, ungesicherte Arbeitsverhältnisse, Scheinselbstständigkeit, Leiharbeit und „Crowd-Working“. Letzteres bedeutet: Ein Arbeitsauftrag wird auf speziellen internetgestützten Plattformen ausgeschrieben und der schnellste und billigste Bewerber bekommt den Auftrag. Hinzu kommt die zunehmende Verhaltens- und Leistungskontrolle durch automatisierte und halbautomatisierte Systeme.
Wir müssen diese Entwicklung positiv für die Beschäftigten gestalten, was bedeutet: Wohlstand und mehr Zeit für alle statt hoher Profite für eine Minderheit von Kapitaleigentümern. Wir streiten für eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche, für eine bessere Work-Life-Balance als Antwort auf die Produktivitätssteigerungen in allen Bereichen. Die Verkürzung der Arbeitszeit darf nicht zu mehr Stress bei den Beschäftigten führen.
DIE LINKE. Bayern fordert:
- Die automatisierte lückenlose Aufzeichnung und Analyse des Bewegungsablaufes bzw. des Verhaltens von Beschäftigten während der Arbeitszeit ist vollständig zu verbieten, denn sie sind als unangemessene Leistungs- und Verhaltenskontrolle zu betrachten. Jede Beurteilung muss nachvollzieh- und anfechtbar sein.
- Digitalisierung und die Arbeit und Auftragsvergabe über Clouds und Plattformen schaffen neue, oft entgrenzte und prekäre Beschäftigungsformen. Dem halten wir entgegen: Flexibilität im Arbeitsleben muss sich nach den Bedürfnissen der Beschäftigten richten. DIE LINKE setzt sich für Gesetzesveränderungen ein, die zu mehr Zeitsouveränität für die Einzelnen und zu besserem Schutz gegen Dauerstress und Überlastung führen. Mit der Digitalisierung muss der Streit um Beteiligung der Beschäftigten an den Produktionsmitteln neu entfacht und eine öffentliche Grundsatzdebatte über die Zukunft der Arbeit und alternative Entlohnungs- und Beschäftigungsformen geführt werden.
- Wir wollen das Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit. Wir setzen uns für einen Rechtsanspruch für Beschäftigte auf mobiles Arbeiten und Home-Office mit verbindlichem Schutz vor Überlastung ein. Dieser Anspruch muss freiwillig sein und der Arbeitgeber ist verpflichtet, Stress und Belastung in diesem Zusammenhang zu reduzieren und zu verhindern.
Die Langzeitarbeitslosigkeit nimmt zwar langsam ab, der verbleibende Bestand verfestigt sich jedoch: 213 600 Menschen waren im Dezember 2017 offiziell arbeitslos, davon sind rund 101 900 Hartz-IVBetroffene (amtlich ALG-II-Bezieher); 51 000, d.h. fast ein Viertel davon gelten als langzeitarbeitslos. Hinzu kommen ca. 100 000 Menschen, die aus der Arbeitslosenstatistik herausgerechnet werden, weil sie sich entweder in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden, älter als 58 Jahre oder vorübergehend arbeitsunfähig sind. Außerdem gibt es eine hohe Dunkelziffer von solchen, die zwar Arbeit suchen, aber sich nicht bei den Jobcentern melden.
Für uns ist die Tatsache, dass mehr als 300 000 erwerbsfähige Menschen in Bayern erwerbslos sind, keinen Grund zu feiern. Die offiziellen Erfolgsmeldungen sind Nebelkerzen vor der Lebenswirklichkeit vieler Menschen. Die Arbeitsmarktpolitik muss sich in besonderem Maße um diejenigen kümmern, die schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, d.h. vor allem gering Qualifizierte, Beschäftigte über 50 und Menschen, die an psychischen oder chronischen Erkrankungen leiden. Der niedrige Durchschnittswert sollte auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in Bayern Regionen gibt, die deutlich über dem bundesweiten Arbeitslosen-Durchschnitt liegen. In Nürnberg und Hof wurde der Bundesschnitt mit 8,5 und 11,3 Prozent sogar deutlich überschritten.
Von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind insbesondere Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, nämlich 40 Prozent, wovon fast ein Viertel älter als 55 Jahre ist. Den Menschen, die sich in dieser Sphäre „verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit“ befinden, gilt unsere besondere Sorge und Aufmerksamkeit. Um zu verhindern, dass sie bei Verlust der Arbeit nach spätestens 18 Monaten in den Status dauerhaft verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit („Hartz IV“) abrutschen, sind seitens der Jobcenter und Arbeitsagenturen erstens an persönliche Betreuung gebundene Vermittlungsbemühungen, zweitens Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und drittens mehrphasige praktische Tätigkeiten im öffentlichen Beschäftigungssektor erforderlich.
Seit Jahren sind die Maßnahmen der Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Vermittlung in Arbeit und zur Qualifizierung für die Arbeitslosen völlig unzureichend. Was als „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ deklariert wird, dient im Wesentlichen der Überprüfung der Vermittlungsbereitschaft. Wer zu einem Termin beim Jobcenter nicht erscheint, das dritte vorgeschlagene Bewerbungstraining nicht antritt, oder eine vorgeschlagene – oft prekäre, schlecht bezahlte – Arbeit nicht antritt, wird sanktioniert, bis zum Ausscheiden aus dem Leistungsbezug. Für die Weiterbildung werden kurzfristige Billig-Angebote (PC-Kurse etc.) bevorzugt, während Ausbildungen mit verwertbaren Berufsabschlüssen nur selten genehmigt werden. Vollends bei Langzeitarbeitslosen ohne Berufsabschluss fehlt es an mehrjährigen, mehrphasigen Ausbildungen mit intensiver Betreuung nach Werkstatt-Prinzip, für die ein öffentlicher Beschäftigungssektor zu schaffen ist, aus dem nach erfolgreichem Abschluss mit weiterer Unterstützung in den ersten Arbeitsmarkt gewechselt werden kann.
Wir wollen die Ursachen der Erwerbslosigkeit bekämpfen, soziale Sicherheit garantieren und Armut beseitigen. Dazu müssen zusätzliche, gut bezahlte und tariflich abgesicherte Arbeitsplätze geschaffen werden statt Minijobs und unfreiwilliger Teilzeitarbeit. Wer erwerbslos ist, darf nicht in Armut gedrängt werden – daher braucht es eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV. Wir wollen außerdem einen öffentlichen Beschäftigungssektor für Menschen schaffen, die derzeit keiner regulären Beschäftigung nachgehen können. DIE LINKE fordert, dass die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht gekürzt, sondern in erheblichem Maße aufgestockt werden. An die Stelle kurzfristiger Maßnahmen, die den Betroffenen nicht helfen, müssen langfristige Maßnahmen treten, die zu anerkannten Berufsabschlüssen führen.
Der in Regelsätzen von ALG II vorgegebene „Bedarf“ ist zu niedrig angesetzt und verhindert ein Leben in Würde und mit sozialer Teilhabe. Deshalb wollen wir Hartz IV durch eine sozial gerechte, individuelle und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen. Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft, das nur dazu dient, Hartz-IV-Beträge kleinzurechnen, lehnen wir ab. Perspektivisch fordern wir eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung. In einem ersten Schritt fordern wir eine Erhöhung der Regelsätze, die die tatsächlichen Lebenshaltungskosten absichert. Auch dieser Betrag wird jährlich angepasst. Wir wissen, dass die Hartz-IV-Drangsalierung nur auf Bundesebene abgeschafft oder verändert werden kann. Gleichwohl sehen wir die Verpflichtung Bayerns, auch aufgrund seiner Verfassung, soviel wie möglich für die Verbesserung der Lebenssituation der Hartz-IV-Opfer zu tun. Sanktionen:
Obwohl die Hartz-IV-Regelsätze das absolute Existenzminimum beinhalten sollen, welches nicht weiter unterschritten werden darf, bietet das SGB II etliche Instrumente, Betroffene mit einer Kürzung der Zahlungen zu disziplinieren. Wichtigster Teil dieser Instrumente sind die Sanktionen, die im Wesentlichen auf eine Kürzung der ausgezahlten Monatsbeträge hinauslaufen. Das heißt, der Staat nimmt den Betroffenen einen Teil des Existenzminimums kaltherzig weg. Allein in Bayern sind davon jährlich rund 30 000 Bezieherinnen und Bezieher von ALG-II betroffen. Werden „zumutbare Arbeit oder Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit“ nicht angetreten, verweigert oder durch entsprechendes Verhalten verhindert, können gravierendere Kürzungen folgen. Bei der ersten Pflichtverletzung beträgt die Kürzung des Regelsatzes 30 Prozent, im Wiederholungsfall 60 Prozent.
Bei fortgesetzter Verweigerung bzw. grundsätzlich „nichtkooperativem“ Verhalten gegenüber dem Jobcenter kann die komplette Leistung inklusive der Kosten für die Unterkunft gestrichen werden. Auch bei „Kündigung einer weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung, weil der Hinzuverdienst unter Anrechnungsbedingungen nicht mehr lohnend erscheint“, können derart eskalierende Sanktionen verhängt werden. Betroffene werden so in prekäre Arbeitsverhältnisse gezwungen, weil ihnen sonst die Obdachlosigkeit droht. Schon Fristversäumnisse können zu einer Kürzung des Hartz-IV-Betrags führen und bei weitergehenden „Verstößen“ aus Sicht der Ämter greifen Sanktionen bis zur vollständigen Streichung des Arbeitslosengeldes. Wie Untersuchungen zeigen, ist dabei der Willkür der Jobcenter Tür und Tor geöffnet. Betroffen von Kürzungen sind überwiegend jüngere Langzeitarbeitslose, die auf diese Weise diszipliniert werden sollen. Wir sagen: Eine Kürzung des Existenzminimums darf es nicht geben! Wir lehnen die Sanktionen ohne Wenn und Aber ab und kämpfen dagegen an der Seite der Betroffenen.
Regelsatz und Miete:
Auch die steigende Verschuldung der Hartz-IV-Haushalte zeigt, dass die Leistungen der Jobcenter nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt der bedürftigen Familien zu decken. Die Zahl der Widersprüche gegen und die Prozesse um fehlerhafte Bescheide – zu 40 bis 60 Prozent gewinnen die Klagenden – zeigen, dass die Ämter restriktiv vorgehen. Die unsoziale Härte des SGB II zeigt sich u.a. darin, dass notwendige Anschaffungen, wie der Ersatz eines kaputten Kühlschranks, nach dem alten Sozialrecht mit der Bewilligung eines einmaligen Betrages erledigt werden konnte, während sie nach dem jetzigen SGB II vom Regelsatz bestritten werden müssen. Diese Rechnung geht aber nicht auf, da der Regelsatz dafür nicht ausreicht. Was als Möglichkeit bleibt, ist die Aufnahme eines Kredits beim Jobcenter, der in den folgenden Monaten vom nicht zu unterschreitenden Existenzminimum abgestottert werden muss, was dann zu einem Unterschreiten des Existenzminimums führt. Der Regelsatz für „Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung“ ist mit knapp 37 Euro im Monat zu niedrig. Immer mehr Hartz-IV Haushalten wird der Strom abgedreht. Die tatsächlichen Kosten der Grundversorgung von Single- Haushalten (ca. 1.500 kWh pro Jahr) belaufen sich in Bayern auf monatlich rund 44 Euro. Die Differenz führt abermals zu einem Unterschreiten des Existenzminimums.
Ähnlich sieht es bei den Mietkosten aus. Diese werden zwar inklusive Nebenkosten vom Amt übernommen, allerdings nur bis zu einer gewissen Höhe. Auf eine Sozialwohnung warten Bedürftige oft Jahre. Die wenigen Wohnungen, die sonst in das Budget passen, sind kaum zu bekommen. In München kommen auf eine Wohnung oft mehrere hundert interessierte Wohnungssuchende. Einige entscheiden sich deshalb für eine teurere Unterkunft, um ihre Chancen zu erhöhen oder bleiben entmutigt in ihrer zu teuren Wohnung. Leistungsbezieherinnen und -bezieher zahlen deshalb durchschnittlich vier Prozent der Mietkosten von ihrem Regelsatz. Praktisch geht das zulasten der Mittel, die eigentlich der Sicherung des Lebensunterhalts dienen sollen. Die Angemessenheitsgrenzen für die Miethöhe, sowie der Regelsatz müssen deshalb dringend auf ein realistisches Niveau angehoben werden.
Alleinerziehende und Bedarfsgemeinschaften:
Die Bedarfsgemeinschaften aus einem oder einer Erwachsenen und Kind(ern) zeigen die Ungerechtigkeit der Agenda 2010 sehr deutlich. In Bayern gibt es zur Zeit etwa 80 000 sogenannte „Bedarfsgemeinschaften“, in denen Alleinerziehende oder in Partnerschaft lebende Erwachsene und dazugehörende Kinder Hartz IV beziehen (amtsdeutsch: Leistungen nach SGB II). 6,8 Prozent der unter 18-Jährigen sind von Zahlungen der Jobcenter vollständig abhängig. Durchschnittszahlen trügen aber: Dieser Anteil schnellt in Städten wie Schweinfurt, Hof und Nürnberg auf über 20 Prozent hoch. Besonders benachteiligt sind Alleinerziehende mit ihren Kindern, d.h. zu 90 Prozent Frauen. Sind sieben Prozent der Paar-Familien von staatlicher Grundsicherung abhängig, so sind es 41 Prozent der alleinerziehenden Mütter. Für die 2,2 Millionen Kinder, die von nur einem Elternteil großgezogen werden, bedeutet das ein erhebliches Armutsrisiko und bei Hartz-IV-Abhängigkeit tatsächliche Armut. Eine Ursache für das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und deren Kindern sieht die Bertelsmann- Stiftung im fehlenden Unterhalt durch den geschiedenen oder getrennt lebenden Partner (dies trifft auf etwa 50 Prozent der Alleinerziehenden zu) bzw. bei nur teilweiser oder sporadischer Zahlung. Sie schlägt deshalb eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses vor. Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften hilft dies jedoch nicht, da der Regelsatz mit dem einkalkulierten „Mehrbedarf“ für Alleinerziehende um den Unterhaltsvorschuss gekürzt wird. Für Kinder und Jugendliche reichen die nach Alter gestaffelten monatlichen Regelsätze nicht aus, um mehr als eine notdürftige Grundversorgung zu gewährleisten. Kinderarmut ist untragbar, insbesondere in einem solch reichen Land. Oft genug wird auf die Nutzung der Tafeln zurückgegriffen. Altersgemäße Teilhabe am sozialen Leben in und außerhalb der Schulklasse (z.B. Einladungen, Klassenfahrten, Sport) ist kaum möglich. Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien sind arm und vom sozialen Leben abgekoppelt. Materielle und psychische Entbehrungen der Eltern setzen sich bei den Kindern fort. Chancen, dem durch bessere Bildung zu entgehen, sind gering. Durch das Hartz-IV-System werden alle über 17 Jahre alten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, soweit sie sich nicht in Ausbildung befinden, gezwungen, sich kontinuierlich selbst um Arbeit zu bemühen, an wenig zielführenden „Maßnahmen“ der Jobcenter teilzunehmen oder angebotene Jobs jedweder Art anzutreten. Während das Arbeitslosengeld I individuell an die Person des bzw. der arbeitslos Gewordenen gebunden ist, richtet sich das Arbeitslosengeld II nach einem für Erwachsene und Kinder gesetzlich festgeschriebenen „Bedarf“, der aber für die gesamte Bedarfsgemeinschaft berechnet wird. Zunächst verlangt das Bedürftigkeitsprinzip vorhandenes Vermögen bis auf einen Rest fürs Alter aufzubrauchen und alle Ausgaben für die Familie nach festen Regelsätzen zu planen. Arbeitseinkommen des Partners bzw. der Partnerin und anderweitige Einkünfte (z.B. Kindergeld, Unterhaltszahlungen von getrennt lebenden Partnern) werden in voller Höhe auf die Regelsätze in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Paaren, die über ein Jahr zusammen in einer Wohnung leben, wird unterstellt gemeinsam zu wirtschaften und eine eheähnliche Gemeinschaft zu bilden. Die Folge: Der bzw. die Bedürftige hat je nach Höhe des Gehalts des Partners bzw. der Partnerin nur noch einen geminderten oder sogar gar keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen. Diese soll nun der Partner bzw. die Partnerin übernehmen, was zu einer prekären Abhängigkeit auf der einen Seite und einer enormen finanziellen Belastung auf der anderen führt. Das alles kann zu Auseinandersetzungen führen, bis hin zur Erwägung lieber auszuziehen als die mit Hartz IV verbundene finanzielle Schlechterstellung und Diskriminierung in Kauf zu nehmen. Vor allem junge Menschen werden nach einem Jahr Zusammenleben noch nicht an einer in diesem Ausmaß verbindlichen Gemeinschaft ähnlich einer Ehe interessiert sein. Betroffenen wird dadurch das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben genommen. Die eheähnliche Gemeinschaft ist auch deshalb höchst ungerecht, da sie die Pflichten einer Ehe einfordert, die Vorteile einer Ehe wie Steuerersparnisse usw. aber verwehrt. Wir lehnen es ab, dass der Staat sich seiner Verantwortung entzieht und diese an Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft überträgt, denen so selbst kaum mehr als der Regelsatz auf dem Konto bleibt. Das Resultat dieser Berechnung ist kärgliches Leben in materieller Armut. Der Kampf mit den Ämtern um die richtige Berechnung von Hartz IV, um jeden Euro und jeden Cent, der tägliche Überlebenskampf, die durch die Lebensumstände hervorgerufenen Enttäuschungen für Kinder und damit für ihre Eltern (vom fehlenden Weihnachtsgeschenk bis zur offensichtlichen Bedürftigkeit) erhöhen das Risiko psychischer Krankheiten.
Migrantinnen und Migranten:
Der Erlass des Bundesgesetzes, welches EU-Bürgerinnen und -Bürgern bis zu fünf Jahren vom Bezug von Sozialleistungen ausschließt, hat zu Schicksalen bitterster Armut in Bayern und in ganz Deutschland geführt. Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus unseren EU-Nachbarstaaten leben häufiger in erbärmlichem Elend und oft in Wohnungslosigkeit. DIE LINKE fordert ein Landesunterstützungsprogramm für die Kommunen zur Unterstützung von EU-Migrantinnen und - Migranten in Bayern. Das Programm sollte u.a. die Finanzierung der Unterbringung, Beratung in Landessprachen zu sozialen Problemlagen, Arbeit und Wohnen sowie die Finanzierung von Deutschkursen enthalten. Außerdem fordern wir, dass Bayern sich im Bundesrat für die Abschaffung dieses Gesetzes einsetzt.
Im Zuge des Ausbaus der regulären, tariflichen Beschäftigung im öffentlichen Dienst fordern wir auf Bundesebene zwei Millionen neue Arbeitsplätze. Für Bayern entspricht dies knapp 250 000 Stellen. Zusätzlich wollen wir mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor neue Perspektiven für Menschen schaffen, die derzeit keiner regulären Beschäftigung nachgehen können, auch aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen. Sie sollen Stadtteilzentren, Initiativen und kulturelle Projekte stärken. Die Stellen müssen sich an den regionalen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Erwerbslosen ausrichten. Die Entlohnung darf den Mindestlohn und einen Bruttolohn von monatlich mindestens 1.500 Euro (Vollzeit) nicht unterschreiten. Es gilt immer, dass die Nutzung von finanziellen Mitteln für gesellschaftlich nützliche Beschäftigung Vorrang hat vor der Finanzierung von Erwerbslosigkeit – sogenannter Passiv-Aktiv-Transfer.
Nicht immer fällt die Einarbeitung nach langer Erwerbslosigkeit leicht. Notwendig ist es daher gerade für Langzeiterwerbslose, nicht in prekäre Erwerbssituationen zu geraten, das heißt in sachgrundlosen Befristungen. Die Beschäftigungen müssen sozialversicherungspflichtig sein. Wiedereingliederungen sollten bei Bedarf mit Beratung begleitet werden, wenn die Betroffenen mit Überschuldung, Handikaps oder sozialindizierten Abweichungen umgehen müssen oder gar psychische Probleme davontragen. Bei Menschen mit wenig Deutschkenntnissen muss ein alltagsintegrierter Aufbau von Kenntnissen der deutschen Sprache erfolgen.
DIE LINKE. Bayern fordert:
- eine Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) für eine faire Chance Wohnungen zu finden und generell mehr sozialen Wohnungsbau.
- mehr Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern, um die Überlastungssituationen zu reduzieren; dadurch sollen verbesserte Beratungen stattfinden.
- den Ausbau der öffentlichen Beschäftigung.
- unabhängige Schlichtungsstellen, um Hartz-IV-Beziehenden mehr Möglichkeiten des Widerspruchs in die Hand zu geben.
- die Umwandlung von Ein-Euro-Jobs und „Bürgerarbeit“ in sozialversicherungspflichtige, tariflich entlohnte Beschäftigungsverhältnisse.
- einen Bayernpass, der Geringverdienenden und Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern den Zugang zu Museen, kulturellen Einrichtungen oder Sportvereinen sowie als Sozialticket Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr nach dem Vorbild einzelner Kommunen ermöglicht. Für Kinder soll es freie Fahrt in Bus und Bahn geben. Perspektivisch sind ein ticketfreier ÖPNV (Nulltarif) und die Einführung einer Sozial-BahnCard anzustreben.
- sozial gestaffelte Strompreise.
Im Bund setzen wir uns außerdem ein für:
- eine längere Zahlung des Arbeitslosengeldes I.
- eine Erwerbslosenversicherung, die den Lebensstandard annähernd sichert und einen Absturz in die Armut verhindert.
- eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung.
- die Abschaffung der Sanktionen und Sperrzeiten sowie der Bedarfsgemeinschaften.
- ein Verbot von Stromsperren.
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention steht das Thema Inklusion in Hinblick auf Menschen mit Behinderungen stärker im Fokus. DIE LINKE tritt für eine volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen ein. Wir wollen Barrieren abbauen – bauliche, kommunikative und strukturelle – und Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung ermöglichen.
Doch Inklusion geht weit darüber hinaus. Inklusion ist Menschenrecht: Sie eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, überall im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv gestalten zu können. Doppelstrukturen in Bildung, Wohnen und Arbeit wollen wir auflösen. Für Menschen mit Behinderungen gibt es besonders viele Diskriminierungen und strukturelle Zugangsbeschränkungen: auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialraum, im Verkehr, in der Bildung und in der ehrenamtlichen sowie politischen Betätigung.
Das wollen wir ändern:
- Wir unterstützen und fördern die Behindertenverbände und -vertretungen in ihren Forderungen nach Eigenverantwortlichkeit unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Betroffenen. Menschen mit Behinderungen sind Fachleute in eigener Sache.
- Wir wollen die lückenlose Umsetzung des bayerischen Aktionsplans unter tatsächlicher und wirksamer Beteiligung der Betroffenen und ihrer Selbstvertretungsorganisationen. Der Aktionsplan wird regelmäßig fortgeschrieben und konkretisiert. Nachprüfbare Zielvorgaben, Umsetzungsfristen und eine ausreichende Finanzierung sind unumgänglich – Menschenrechte dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Neue und ältere Gesetze sollen dabei auf Konformität mit der UN-Behindertenrechtskonvention regelmäßig überprüft werden.
- Das Wahlrecht für alle soll umgesetzt und alle Wahlrechtsausschlüsse sollen abgeschafft werden. Wahllokal, Wahlverfahren, Wahlmaterialien und Wahleinrichtungen müssen barrierefrei sein.
- Wir wollen ein bayerisches Bildungsprogramm für alle Bildungsbereiche und Altersstufen (2- Lehrer-Prinzip) ohne Sondereinrichtungen.
- Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen benötigen Unterstützung. Das beinhaltet vor allem die Förderung unabhängiger Beratung durch Expertinnen und Experten in eigener Sache, von Initiativen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
- Jegliche baulichen und kommunikativen Barrieren müssen beseitigt werden. Öffentliche Investitionen und Fördergelder sollen zukünftig auch an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden.
- Für mehr barrierefreie Wohnungen muss der § 48 der bayerischen Bauordnung wieder in den Prüfkatalog der Baubehörden aufgenommen werden.
- DIE LINKE will ein barrierefreies Gesundheitssystem. Barrierefreiheit muss ein Zulassungskriterium bei Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen sein und Umbaumaßnahmen müssen gefördert werden.
- Mobilität, Informations-, Kommunikations- und andere Dienste müssen barrierefrei sein. Für Schwerbehinderte oder Kranke, die den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, soll zur Ermöglichung der Teilhabe am öffentlichen Leben ein kostenfreier Fahrdienst zur Verfügung stehen.
- Wir wollen Bankautomaten barrierefrei umrüsten, so dass auch Menschen mit Sehschwäche sie nutzen können.
- Wir fordern eine gute finanzielle Ausstattung der Kommunen zur Ausgestaltung der Inklusion.