
„Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch darauf, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten.“
(Bayerische Verfassung, Art. 128 Abs 1)
Bildung
aus dem Landtagswahlprogramm 2018
DIE LINKE. Bayern will gebührenfreie Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen. Die Kitas sollen wochentags zehn Stunden geöffnet sein. Kinder brauchen gute Schulbildung, auch wenn ihre Eltern keine Nachhilfe bezahlen können. Wir streiten für mehr Lehrerinnen und Lehrer sowie für kleinere Klassen. Der Zugang zu den Hochschulen soll vereinfacht werden. Von der Kita bis zur Weiterbildung muss Bildung kostenfrei sein.
Das Bildungswesen in Bayern ist weit davon entfernt, Bildung als Menschenrecht zu verwirklichen. Stattdessen werden bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten verstärkt: durch Wettbewerbsorientierung, frühzeitige Auslese und soziale Ausgrenzung. Nirgendwo anders in der Republik hängen die Entwicklungschancen von Kindern und jungen Menschen so sehr von den finanziellen Voraussetzungen und dem sozialen Status der Eltern ab wie in Bayern. Die Chance auf höhere Bildungsabschlüsse ist bei gleicher Leistungsfähigkeit für Kinder aus Arbeiterfamilien um ein Vielfaches schlechter als für Kinder aus Familien mit akademischer Bildung oder aus wohlhabenden Elternhäusern. Kinder mit Migrationshintergrund haben deutlich schlechtere Chancen auf einen guten Schulabschluss als andere. Kinder, die mit Behinderungen aufwachsen, können in der Regel nicht mit gleichaltrigen Kindern zusammen lernen.
Im öffentlichen Bildungssystem wurde in den letzten Jahren massiv gekürzt, die Bildungsausgaben in Deutschland bleiben hinter der internationalen Entwicklung weit zurück: Nach OECD-Angaben lagen diese im Jahr 2015 bei nur 4,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), wogegen der OECDDurchschnitt bei 5,2 Prozent lag, in Norwegen beispielsweise bei 6,2 Prozent. Und in Bayern als einem der reichsten Bundesländer Deutschlands liegt der Anteil der Bildungsausgaben am BIP noch unter dem Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig wurden elitäre Prestigeprojekte vorangetrieben, die den Leistungsdruck weiter erhöhen: die Privatisierungen von Schulen, die Exzellenzinitiative an den Hochschulen und die Zusammenarbeit von Hochschulen und Großkonzernen.
DIE LINKE vertritt ein emanzipatorisches Bildungsverständnis. Bildung muss in die Lage versetzen, gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, sich eine eigenständige Meinung bilden und die eigenen Interessen selbstbewusst und wirksam vertreten zu können. Ein modernes Bildungssystem muss den Zugang zu Bildung diskriminierungsfrei ermöglichen. Gleicher Zugang zu Bildung für jeden Menschen ist grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, für persönliche Verwirklichung und Selbstbestimmung sowie soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Ein demokratisches Bildungswesen darf niemanden ausgrenzen, sondern muss sich um individuelle Förderung und den aktiven Ausgleich von Benachteiligungen und Beeinträchtigungen bemühen. Dazu gehören das Verbot jeglicher Bildungsgebühren oder -beiträge und die konsequente Absage an mehrgliedrige Schulsysteme sowie ein Inklusionskonzept, das die Verschiedenheit der Menschen als Normalität und Bereicherung begreift.
Der gleiche und gleichberechtigte Zugang zu umfassender und hoher Bildung ist zudem eine der wichtigsten Menschheitsfragen des 21. Jahrhunderts. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen, aber auch Entwicklungsproblemen der Menschheit verantwortungsbewusst begegnen zu können – kurz: für die Entwicklung einer sozial gerechten und demokratischen Gesellschaft – ist hohes Wissen und Können nötig sowie der verantwortungsbewusste und das eigene Handeln kritisch reflektierende Umgang mit neuen wissenschaftlichen Einsichten und technologischen Errungenschaften. Damit die Bildungseinrichtungen ihren Beitrag zur demokratischen Gesellschaft leisten können, müssen sie allen zugänglich und demokratisch verfasst sein.
Um ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gerecht zu werden, um alle Bildungsaufgaben ausreichend finanzieren zu können, muss Bildung als gesamtgesellschaftliche und öffentliche Aufgabe von Bund und Ländern gemeinsam begriffen werden und ein wachsender Anteil des Bruttoinlandsproduktes für öffentliche Bildungsausgaben zur Verfügung stehen. Für Bildung und Ausbildung muss genügend Zeit zur Verfügung stehen. Das gilt für die vorschulische und schulische Bildung wie für die Hochschule, für die Wege in den Beruf in Form des Rechts auf einen Ausbildungsplatz sowie eine gebührenfreie und vollqualifizierende Ausbildung und alle Formen lebensbegleitenden Lernens.
DIE LINKE will, dass allen Interessierten Bildungsmöglichkeiten auf kulturellem, wirtschaftlichem, beruflichem, sozialem und politischem Gebiet ohne Zugangsschranken offenstehen, und damit allen Menschen die Möglichkeit zur Persönlichkeitsentfaltung, zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen und zu politischer Teilhabe geboten wird. Die berufliche Weiterbildung muss in Bayern stärker gefördert werden. Hierfür müssen öffentliche Gelder bereitgestellt werden. DIE LINKE setzt sich auch dafür ein, die Unternehmen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten in die Pflicht zu nehmen. Zur Finanzierung wird eine solidarische Umlagefinanzierung eingerichtet, in die Betriebe entsprechend der Anzahl ihrer Beschäftigten einzahlen.
DIE LINKE steht für:
- die Anerkennung des Menschenrechts auf Bildung als gesamtgesellschaftliche und öffentliche Aufgabe. Das in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz verankerte Recht auf Berufswahlfreiheit muss umgesetzt werden. Dazu gehören die vollständige Lehr- und Lernmittelfreiheit sowie eine Absage an jede Form der Privatisierung von Bildungsaufgaben und -institutionen sowie das Verbot von Gebühren und Beiträgen wie Studienbeiträge oder Büchergeld.
- mehr Geld für Bildung: Die öffentlichen Bildungsausgaben sollen schrittweise auf 7 Prozent des Landeshaushalts erhöht werden und dauerhaft am wachsenden Bedarf ausgerichtet sein. Die Föderalismusreform, das heißt insbesondere das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich, ist rückg.ngig zu machen, das Kooperationsverbot umgehend abzuschaffen.
- die umfassende Verwirklichung von Inklusion und individueller Förderung: Das bedeutet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Ersetzung der schulischen Vielgliedrigkeit durch eine Schule für alle, die Reduzierung der Gruppen- und Klassenstärken, die notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen dafür durch Bund, Länder und Kommunen sowie Lehr- und Lernkonzepte für heterogene Lerngruppen.
- den aktiven Ausgleich strukturell bedingter sozialer und anderer Benachteiligungen. Dies meint eine Abkehr von sanktionierenden Lehrmethoden wie dem „Sitzenbleiben“ ebenso wie eine umfassende Reform des BAföG: eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils 10 ProzentProzent, die Gewährung als Vollzuschuss, die automatische jährliche Dynamisierung der Förderbeträge und Freibeträge sowie die Abschaffung von Höchstaltersgrenzen und Förderungshöchstdauern. Mittelfristig ist eine grundlegende Strukturreform des BAföG einzuleiten hin zur elternunabhängigen Förderung für alle in Ausbildung befindlichen Volljährigen, natürlich ohne neue soziale Benachteiligungen entstehen zu lassen. Junge Menschen müssen über ihren Bildungsweg finanziell unabhängig von ihren Eltern entscheiden können.
- die dauerhafte, versicherungspflichtige und tarifvertragliche Regelung der Arbeitsverhältnisse in sämtlichen Bildungsbereichen und den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten – in den Kitas genauso wie an den Hochschulen oder Volkshochschulen – sowie das Verbot von Leiharbeit im Bildungswesen. Die Vergabe öffentlicher Mittel und Aufträge muss an diese Mindeststandards gekoppelt werden.
- die institutionelle Verankerung der Demokratisierung der Bildungseinrichtungen sowie Mitbestimmungsrechte der Lernenden, Lehrenden und anderen Beschäftigten.
- Geschlechtergerechtigkeit und eine aktive Gleichstellungspolitik durch die Förderung von geschlechtssensiblem Unterricht und Mentoring-Programmen, durch die bessere Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium, durch eine verbindliche, mit Sanktionen verknüpfte Quotierung für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern auf allen Karrierestufen sowie Schaffung regulärer, unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse.
- die Förderung offener Lehrmaterialien (Open Educational Resources) zur freien Nutzung in Kitas, Schulen und Hochschulen. Die Möglichkeiten digitaler und interaktiver Medien sollen stärker entfaltet und im Sinne eines sozial gerechten Lernens für alle eingesetzt werden. Lehr- und Lernmaterialien sollen stärker unter Einbeziehung von Lehrenden sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestaltet werden.
Nirgends ist das Bildungssystem sozial selektiver als in Bayern, in keinem anderen Bundesland werden Bildungschancen so stark vererbt. Selbst von den Kindern, die es auf das Gymnasium schaffen, erreichen nur zwei Drittel das Abitur. Die bayerische LINKE setzt auf eine zehnjährige gemeinsame Schule für alle. Alle Kinder und Jugendliche – insbesondere aus finanziell benachteiligten Familien und Kinder mit Migrationshintergrund – müssen umfassend Zugang zu höherer Bildung erhalten.
„Eine Schule für alle“ beschreibt Wege zu einer gemeinsamen Schule für alle Kinder, unabhängig von sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft, unabhängig von Alter und Geschlecht, unabhängig von der Religionszugehörigkeit und unabhängig von Behinderungen. Diese Schule ist von einer Lehr-und Lernkultur gekennzeichnet, in der gegenseitige Achtung und Akzeptanz wie auch das Lernen mit- und voneinander selbstverständlich sind. Sie fördert kollektives und regt individuelles Lernen an. Sie vermittelt den Umgang mit Verschiedenheit und somit interkulturelle Kompetenz; sie sensibilisiert für Geschlechtergerechtigkeit. Dadurch wird ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler erfolgreich einen Schulabschluss erreichen können.
DIE LINKE in Bayern setzt sich für Maßnahmen ein, die das Wiederholen von Jahrgangsstufen unnötig machen. Flächen- und bedarfsdeckend sind Ganztagsschulen anzubieten, die nicht lediglich „Verwahranstalten am Nachmittag“ sind. Ganztagsschulen sind so einzurichten, dass den Schülerinnen und Schülern auch nachmittags Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung stehen, insbesondere für kreatives und experimentelles Lernen. Bei der Erledigung der Übungs- und Wiederholungsaufgaben werden die Schülerinnen und Schüler von voll qualifizierten Lehrkräften unterstützt. Diese Ganztagsschulen müssen gemeinsam mit der freien Jugendhilfe, mit Vereinen und der örtlichen Sozialarbeit entwickelt und gestaltet werden. Sie sind auch eine wichtige Entlastung von alleinerziehenden und/oder berufstätigen Eltern. Besonders in Ballungszentren braucht es hier mehr Plätze.
Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Universitäten muss künftig den Erfordernissen inklusiver Bildung und der inneren Schulentwicklung besser Rechnung tragen. Daher müssen in der Lehrer- und Lehrerinnenbildung Schwerpunkte auf die Herausbildung psychologischer sowie pädagogischer Kompetenzen und zur Gestaltung inklusiver Lernprozesse gesetzt werden. Dazu gehört der professionelle Umgang mit heterogenen Lerngruppen genauso wie mit einer zunehmend interkulturell zusammengesetzten Schülerinnen- und Schülerschaft.
Wir wollen den Lehrerberuf vom laufbahnrechtlichen Ballast befreien: Gleichwertige Ausbildungen sollen auch zu gleichwertigen Berufsperspektiven führen. Deshalb setzt sich DIE LINKE insbesondere für eine Abkehr vom schulartenbezogenen und der Hinwendung zu einem schulstufenbezogenen Lehramtsstudium ein – inklusive gleicher Studienzeiten und Besoldung für sämtliche Lehramtsstudiengänge.
Inklusion statt Exklusion: Um eine inklusive Schule herzustellen müssen Nachteile abgebaut werden. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, die UN-Behindertenrechtskonvention an Schulen konsequent durchzusetzen. Ebenso soll an Schulen verstärkt Schulsozialarbeit stattfinden sowie ein von pädagogisch ausgebildetem Personal durchgeführtes Nachmittagsprogramm. Länder und Kommunen müssen dafür ein Investitionsprogramm „Inklusive Bildung“ auflegen um Bildungseinrichtungen umfassend barrierefrei umzubauen und auszustatten.
Lebensgestaltung als Ziel – Ethikunterricht für alle: Wir wollen den Ethikunterricht so reformieren, dass alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können. Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht an Schulen soll als Wahlfach angeboten werden, an dem sich alle Religionsgemeinschaften beteiligen können
Der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 muss in Bayern endlich umgesetzt werden. Religiöse Symbole haben an staatlichen Einrichtungen nichts zu suchen; diese müssen religiös und weltanschaulich neutral sein.
Das Menschenrecht auf freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. DIE LINKE spricht sich gegen Verbote von religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab.
Der rechtswirksame Eintritt und Austritt aus einer Religionsgemeinschaft bzw. Kirche oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei sein und darf nicht behindert werden.
Eine rein auf Zahlen basierende Bewertung von Leistung bildet weder den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler adäquat ab, noch hilft sie ihnen, ihre Fehler besser zu erkennen und zu korrigieren. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, das bisherige Notensystem zu reformieren. Dazu gehört eine Abschaffung von Schulnoten bis einschließlich der 6. Klasse.
Eine Schule für alle muss auch allen die gleichen Chancen bieten. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass kein Aspekt der Teilhabe am Schulleben – ob Nachmittagsangebot, ob Klassenfahrt, ob Mittagessen – kostenpflichtig ist. Darum wollen wir mehr Schullandheime in öffentlicher Trägerschaft einrichten um Klassenfahrten zu ermöglichen und treten für eine umfassende Lehr- und Lernmittelfreiheit ein. Zudem fordern wir ein kostenfreies Schülerticket für alle bayerischen Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Wohnort und der Entfernung zur Schule.
Wenn Eltern auf private Nachhilfe für ihre Kinder angewiesen sind, schlägt die soziale Spaltung zu. Wir setzen uns für einen Sozialindex ein, nach dem Schulen in Stadtteilen mit einkommensschwacher Bevölkerung besonders unterstützt werden, damit sie Förderung anbieten können. Die Gemeinschaftsschule fördert die Kinder individuell und umfassend. Private Nachhilfe und Hausaufgaben werden überflüssig.
Wir treten für eine umfassende Berufs- und Studiengangsberatung an Schulen ein, die sich Zeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler nimmt und ihre individuellen Stärken und Schwächen berücksichtigt. Zugleich wenden wir uns strikt gegen Anwerbeveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen.
Schulsozialarbeit wollen wir an jeder Schule und Berufsschule verankern. Hat eine Schule mehrere Schulteile bzw. mehr als 150 Schülerinnen und Schüler, muss mehr als eine Stelle vorhanden sein. Es müssen ausreichende Mittel für die Qualifizierung der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter bereitgestellt werden. Wir fordern die Finanzierung eines Schulbegleitungspools für die Kreise durch das Land.
- die Überwindung des vielgliedrigen Schulsystems durch „eine Schule für alle“ als flächendeckendes Ganztagsangebot.
- die Rücknahme der Personalkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen sowie die Anrechnung mindestens einer Stunde (perspektivisch drei Stunden) im Wochenstundendeputat für Lehrkräfte mit Klassenleitungstätigkeit, Eltern- und Schülersprechstunden.
- die Reduzierung von Klassengrößen auf höchstens 25 Schülerinnen und Schüler. Mittelfristig sind zwei Lehrkräfte für 16 Schülerinnen und Schüler abzustellen, damit auch diejenigen mit besonderem Förderbedarf angemessen unterrichtet werden können.
- die Erprobung neuer Lehr- und Lernformen und die Stärkung der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte.
- die gerechte und gleichwertige Besoldung (mindestens A 13) von Lehrerinnen und Lehrern an allen Schulformen.
- die Reduzierung des Frontalunterrichts zugunsten beteiligungsorientierter Unterrichtsmethoden. Geschlechtergerechte und geschlechtssensible Unterrichtsmaterialien und -methoden, insbesondere mit Blick auf Homo- und Bisexualität, Transgender und Rassismus.
- die inklusive Pädagogik in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und den Ausbau der Studienplätze für Lehramtsstudierende gemeinsam mit dem Bund – zunächst als Kontingent im Rahmen des Hochschulpakts. Studierende, die die Lehramtsausbildung in Form eines Bachelor-/Masterstudiengangs absolvieren, erhalten nach einem Bachelorabschluss, auf Wunsch auch nach einer Praxisphase, einen Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz um das Studium erfolgreich beenden zu können. Strukturell soll es nur noch eine schulstufenbezogene Ausbildung mit gleichwertigen Berufsperspektiven geben.
- die Einrichtung von Schulsozialarbeit in allen Schulen und deren Vergabe an tariftreue Träger, die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden.
- die Wiederherstellung der Ausbildungsförderung von Schülerinnen und Schülern an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Oberstufe, Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen auch dann, wenn die Schülerinnen und Schüler bei den Eltern wohnen oder einen eigenen Haushalt gründen.
- Mitbestimmungsrechte für verfasste Vertretungen von Schülerinnen und Schülern bei Schulverwaltung und Lehrplan-Erstellung.
- ein Verbot von Bundeswehr-Auftritten an Schulen. Militärische Werbung ist im Umfeld von Bildungseinrichtungen zu untersagen. Der Beutelsbacher Konsens ist zu achten.
- eine Bildungspolitik, die die Schule für alle „im Dorfe“ lässt, die dazu die Funktionen von Grund- und weiterführenden, insbesondere berufsbildenden Schulen zusammenfasst.
Vor allem Handwerk und Kleinbetriebe müssen sich auf breitgefächerte Aus- und Weiterbildungseinrichtungen stützen können, die paritätisch finanziert werden, statt sich staatlicherseits nur auf wenige „Leuchtturmprojekte“ und Exzellenzförderung zu konzentrieren. Die berufliche Erstausbildung ist der Einstieg in das Berufsleben. Die prekäre Lage auf dem Ausbildungsmarkt hat sich trotz weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der demografischen Entwicklung kaum entspannt, viele Auszubildende klagen über eine mangelnde Qualität der Ausbildung und zu geringe Bezahlung. Unternehmen haben die gesellschaftliche Verantwortung für die Finanzierung und für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen wahrzunehmen und dürfen das Ausbildungsangebot nicht von Renditezielen abhängig machen. DIE LINKE unterstützt überbetriebliche Ausbildungsverbünde. Auch in der beruflichen Bildung sollen integrative Angebote für Menschen mit Behinderungen Vorrang haben. Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind differenziert und gezielt zu fördern. Ziel sind die soziale Integration und der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Dazu fordern wir anonymisierte Bewerbungsverfahren. Wir lehnen die Aufbewahrung von Schulabgängerinnen und -abgängern ohne betrieblichen Ausbildungsplatz im so genannten „Übergangssystem“ ab. Dass Menschen unter 25 Jahren ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz laut SGB II eine „Bedarfsgemeinschaft“ mit ihren Eltern bilden müssen, ist ein gesellschaftspolitischer Skandal! Die besondere Qualität der Berufsausbildung im dualen System besteht in der Verzahnung von betrieblicher und schulischer Ausbildung. Die Situation an vielen Berufsschulen ist allerdings verheerend: Stundenausfall, veraltete Lehr- und Lernmittel sowie Schulgebäude, die oft in einem desolaten Zustand sind. Hier muss die Staatsregierung für Abhilfe sorgen. Die finanzielle Benachteiligung vieler Berufs- und Fachoberschulen im Vergleich zu Gymnasien gehört beendet. Während die Ausbildung in den Betrieben bundeseinheitlich durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Ausbildungsordnungen geregelt ist, unterliegt die Berufsschule der Regelungskompetenz der Länder. Um die Zusammenarbeit der Lernorte Berufsschule und Betrieb zu verbessern, muss die Berufsschule in das BBiG integriert werden. Beide Lernorte, Betrieb und Schule, müssen gleichwertig nebeneinander stehen. Die Berufsschule hat einen eigenständigen Bildungsauftrag, der über das Vermitteln von reinem Fachwissen hinausgeht. Daran muss festgehalten werden.
DIE LINKE steht für:
- die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten. Insbesondere werden Menschen ohne Abitur mit Berufserfahrung zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen zugelassen. Es muss einen Ausbau von Qualifizierungsangeboten statt einen Abbau von Weiterbildungsmaßnahmen geben. Vor allem Geflüchteten bleibt der Zugang oft verwehrt. Ausbildungsbegleitende Maßnahmen müssen an eine Ausbildungserlaubnis und nicht Aufenthaltsstatus und Herkunftsland gekoppelt werden.
- die finanzielle Verantwortung der Arbeitgeber, denn Weiterbeschäftigungsmöglichkeit und Wiedereinstellungsanspruch müssen ermöglicht werden.
- die Befreiung von Schulgeldzahlungen für Auszubildende in allen Berufsausbildungen wie Logopädie oder Physiotherapie in Bayern.
- eine Ausbildungsabgabe für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden, die nicht mindestens 7 Prozent ihrer Arbeitsplätze als qualifizierte Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. „Berufsfördermaßnahmen“ sind durch Ausbildungswerkstätten und Berufsfachschulen mit der Möglichkeit auf qualifizierte berufliche Aus- und Weiterbildung im gewünschten Beruf zu ersetzen.
- berufsorientierende Maßnahmen, Verbesserung und Aufwertung von Berufsberatung und Berufsvorbereitung sowie endlich eine sinnvolle und enge Verzahnung der Lernorte Betrieb und Berufsschule.
- eine berufliche Bildung, die sich speziell auf die Anforderungen der Arbeit 4.0 einstellt, sodass die nötigen technischen und sozialen Kompetenzen vermittelt werden.
- die Beendigung der Ausbeutung von Auszubildenden als billige Arbeitskräfte, eine Ausbildungsvergütung, von der Auszubildende gut leben können, sowie die Aufstockung der Berufsausbildungsbeihilfe. DIE LINKE unterstützt die Forderung der Gewerkschaftsjugend nach einer Mindestausbildungsvergütung. Heutzutage lebt die Mehrzahl der Auszubildenden außerhalb des Elternhauses. Ausbildungsvergütungen, die für den Selbstunterhalt und die soziokulturelle Teilhabe nicht ausreichen, sind nicht akzeptabel.
- die Erhöhung der Stellen für Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen um mindestens 13 Unterrichts-Wochenstunden zu gewährleisten. • die gleiche Besoldung (Entlohnung nach A 13 bzw. EG 13 TV-L oder TVöD) aller Lehrkräfte für Fachpraxis an den berufsbildenden Schulen und in Berufsbildungszentren wie Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen. Lehrkräften mit fehlender Lehramtsausbildung (so genannte Nichterfüller) ist eine ihre Erfahrung berücksichtigende Anpassungsqualifizierung anzubieten mit dem Ziel der Gleichsetzung mit Lehrkräften mit Lehramtsausbildung (so genannte Erfüller). Damit soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass alle Lehrkräfte für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Lehrkräfte an Privatschulen müssen grundsätzlich mindestens nach den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst entlohnt werden. Die Zulassung muss von diesem Kriterium abhängig gemacht werden. DIE LINKE. wird sich für die konsequente Umsetzung der bayerischen Verfassung einsetzen. Darin steht: Art. 134 (1) 1 Privatschulen müssen den an die öffentlichen Schulen gestellten Anforderungen entsprechen. 2 Sie können nur mit Genehmigung des Staates errichtet und betrieben werden.
- die Kontrolle und Mitbestimmung bei der Ausbildung durch die Auszubildendenvertretungen und ihrer Gewerkschaften sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Ausbildung sowie eine Rechtsverordnung, die die Wahl einer Interessenvertretung auch in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen sicherstellt.
- eine qualifizierte Ausbildung mit entsprechend geprüften Ausbilderinnen und Ausbilder sowie den Ausbau begleitender Hilfen um auch Auszubildende aus schwierigen Lebens- und Familienverhältnissen durch kompetentes pädagogisches Personal rechtzeitig zu fördern. gewünschten Beruf zu ersetzen.
- ein kostenfreies Azubiticket für alle bayerischen Azubis unabhängig vom Wohnort und der Entfernung zur Ausbildungsstätte. • die Übernahme nach der Ausbildung in Landesbehörden, landeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist.
- die Senkung der Hürden für die Erteilung einer PKW-Sondergenehmigung, mit der Jugendliche unter 18 Jahren unter bestimmten Umständen alleine mit dem PKW zu ihrer Ausbildungsstelle fahren dürfen (zum Beispiel wenn die Ausbildungstätte nicht oder nur schwer mit dem ÖPNV erreichbar ist).
- mehr Wohnheime für Azubis; denn es ist nicht realistisch, von Auszubildendenvergütungen die Miete auf dem kommerziellen Wohnungsmarkt zu bezahlen.
Die Hochschulpolitik hat unter dem Postulat der Wettbewerbsförderung, politisch gesetzter Standortkonkurrenz und vermeintlicher Exzellenzförderung den Hochschulalltag radikal verändert. Dies betrifft nicht nur die Zusammensetzung der Studierenden, sondern auch die vermittelten Inhalte sowie den Charakter des Studiums. So hat sich die soziale Auslese an den Hochschulen durch die Einführung der Studiengebühren nachweislich verschärft und die Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems ein weiteres Mal verringert. Zwar sind die Studiengebühren für das Erststudium in Bayern durch ein Volksbegehren erfolgreich gekippt worden, aber durch real schrumpfende BAföGSätze steigt der soziale Druck, sodass Studierende aus geringverdienenden Haushalten einer Doppelbelastung durch Studium und Beruf ausgesetzt sind und immer häufiger von einem Studium abbrechen müssen.
Auch die Umstellung von Diplom- und Magister- auf Bachelor- und Masterabschlüsse im Rahmen der Bologna-Reform hatte verheerende Auswirkung auf die Studiensituation in Deutschland. Mit der Definition des Bachelor zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss wurde faktisch eine weitere Stufe der Selektion auf dem Weg zu einem wissenschaftlichen Abschluss eingezogen; die Reform ist eine weitere Bildungskürzung. Statt der erhofften Förderung von Mobilität der Studierenden vollzieht sich die Einschränkung von selbstbestimmtem und kritischem Lernen und Forschen sowie der permanente Zwang zum Erwerb von Credit Points in strikt regulierten und modularisierten Studiengängen und die unkritische Standardisierung von Lehr- und Lerninhalten. absehen bzw. ihr Studium abbrechen müssen.
Verschärft wird diese Krise der Wissenschaften außerdem durch das Leitbild der „unternehmerischen Hochschule“. Anstatt die Autonomie der Hochschulen durch die öffentliche Ausfinanzierung sicherzustellen oder die kritische Wissenschaft zu fördern, werden diese zu einem permanenten Konkurrenzkampf um die Einwerbung von wettbewerblich oder privat vergebenen Drittmitteln gezwungen. Dies führt dazu, dass die Hochschulen sich bei finanzstarken Unternehmen anbiedern, Wissenschaft auf reines Verwertungswissen ausrichten, inhaltliche und methodische Pluralität beschränken und Lehrinhalte unkritisch an die Ideologie des „freien Marktes“ anpassen, wie etwa bei den Wirtschaftswissenschaften zu beobachten ist. Bei Kooperationen der Wissenschaft mit Rüstungsunternehmen beispielweise tritt anstelle des Forschens für ein friedliches Zusammenleben das Forschen für eine optimale Kriegsführung.
Leidtragende dieser Veränderungen sind nicht nur die Studierenden, sondern die Gesellschaft insgesamt. Im Rahmen der Logik der Kostenminimierung und zeitlich begrenzter Forschungsaufträge wurden Arbeitsverhältnisse zunehmend prekarisiert, vom „Traumjob Wissenschaft“ kann keine Rede mehr sein. Durch die Reformen an den Hochschulen wurde die Mitsprache der Studierenden und der Beschäftigten weiter eingeschränkt. Auf wesentliche Fragen, wie zum Beispiel ihr Arbeitsumfeld oder ihre Forschungsschwerpunkte, haben sie immer weniger Einfluss.
DIE LINKE steht für:
- die Abkehr vom Konzept der Regelstudienzeit und von Zwangs-Exmatrikulationen für Langzeitstudierende.
- unbefristete Stellen für Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung mit tariflichen Regelungen aller Arbeitsverhältnisse an Hochschulen durch Abschaffung der Tarifsperre im wissenschaftlichen Zeitvertragsgesetz.
- die Einrichtung von Beschäftigtenpools für wissenschaftsunterstützendes Personal, die unterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Projekten unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen.
- Förderprogramme für die wissenschaftliche Qualifikation von Frauen, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Handicap.
- Open-Access-Pflicht aller wissenschaftlichen Erkenntnisse nach dem Prinzip von Open Data. Wissen, das mit Steuermitteln erarbeitet wurde, muss allen zur Verfügung stehen.
- ein gesetzliches Verbot von Rüstungsforschung an den Hochschulen im Land und die flächendeckende Einführung von Zivilklauseln in den Satzungen aller Einrichtungen. Militärisch relevante Technologien dürfen nicht länger unter dem Deckmantel „zivile Sicherheitsforschung“ entwickelt werden. Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen des Landes sollen ausschließlich friedliche Zwecke verfolgen.
- eine Initiative zur Umgestaltung des BAföG. Es soll zu einer bedarfsdeckenden, elternunabhängigen, rückzahlungs- und repressionsfreien Studienfinanzierung werden.
- die Erweiterung der verfassungsrechtlich garantierten Lehr- und Lernmittelfreiheit auf die Hochschulen.
- die öffentliche Finanzierung der Hochschulen anstatt der Orientierung auf wettbewerblich und privat vergebene Mittel.
- den Master als Regelabschluss an allen Hochschulen. Dies bedeutet einen freien Zugang zum Master für Studierende als ersten Schritt zur Überwindung des Bachelor-Master-Systems und einen bedarfsgerechten Ausbau der Masterstudiengänge, die Änderung der Strukturvorgaben, die gewährleistet, dass in allen Studiengängen ein angemessener Anteil der Lehrveranstaltungen frei wählbar ist und so eine eigene Schwerpunktsetzung im Studium ermöglicht, sowie die Aufhebung der Begrenzung der Regelstudienzeit.
- die Öffnung der Hochschulen für Berufstätige, zum Beispiel durch mehr Angebote für ein- und zweijährige Zusatzausbildungen auf Master-Niveau.
- eine inklusive und barrierefreie Hochschule.
- die Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen, die Öffnung der Hochschulen auch für Menschen ohne Abitur, den an der realen Nachfrage orientierten Ausbau der Studienplatzkapazitäten sowie die Abschaffung sämtlicher Studien- oder Prüfungsgebühren.
- den Ausbau der sozialen Infrastruktur und des studentischen Wohnraums durch bessere Finanzierung der Studierendenwerke und die Entkommerzialisierung des Campus.
- eine Neufassung des Bayerischen Hochschulgesetzes. Wichtig sind insbesondere die innere Demokratisierung der Hochschule mit gesetzlicher Verankerung der Verfassten Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft mit voller Satzungs- und Finanzautonomie, mit gesicherter Mitgliedschaft aller Studierenden und allgemeinpolitischem Mandat, die Abschaffung der Hochschulräte, die Einführung der Viertelparität, die allen Statusgruppen der Hochschule (Professorinnen und Professoren, Studierenden, wissenschaftlichem und wissenschaftsunterstützendem Personal) die Mitbestimmung sichert sowie die Abschaffung des Einspruchsrechts der katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen.
- eine Frauenquote von 50 Prozent auf jeder Karrierestufe und die Weiterentwicklung des Professorinnen-Programms zu einem Programm für die Förderung von Frauen auf allen Karrierestufen.
- die Wiederherstellung der Tarifautonomie für wissenschaftlich Beschäftigte auch im Bereich Hochschule und Forschung und die Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Dazu gehören die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete, insbesondere im Planstellenbereich und für den Mittelbau, und tarifliche Arbeitsverhältnisse auch für studentische Beschäftigte, insbesondere die längst überf.llige Erhöhung ihrer Stundenlöhne.
- die Umwandlung von Lehraufträgen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
- die Öffnung der Hochschulen für Geflüchtete. Dafür müssen zusätzliche Studienplätze geschaffen werden und im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse schnell und unbürokratisch anerkannt werden. Die Aufnahme eines Studiums muss das Bleiberecht sicherstellen und vor Abschiebung schützen.
- ein Verbot für studentische Verbindungen mit rassistischem, sexistischem und völkischem Hintergrund, sich an der Hochschule zu betätigen.
Die Hochschulpolitik hat unter dem Postulat der Wettbewerbsförderung, politisch gesetzter Standortkonkurrenz und vermeintlicher Exzellenzförderung den Hochschulalltag radikal verändert. Dies betrifft nicht nur die Zusammensetzung der Studierenden, sondern auch die vermittelten Inhalte sowie den Charakter des Studiums. So hat sich die soziale Auslese an den Hochschulen durch die Einführung der Studiengebühren nachweislich verschärft und die Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems ein weiteres Mal verringert. Zwar sind die Studiengebühren für das Erststudium in Bayern durch ein Volksbegehren erfolgreich gekippt worden, aber durch real schrumpfende BAföGSätze steigt der soziale Druck, sodass Studierende aus geringverdienenden Haushalten einer Doppelbelastung durch Studium und Beruf ausgesetzt sind und immer häufiger von einem Studium abbrechen müssen.
Auch die Umstellung von Diplom- und Magister- auf Bachelor- und Masterabschlüsse im Rahmen der Bologna-Reform hatte verheerende Auswirkung auf die Studiensituation in Deutschland. Mit der Definition des Bachelor zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss wurde faktisch eine weitere Stufe der Selektion auf dem Weg zu einem wissenschaftlichen Abschluss eingezogen; die Reform ist eine weitere Bildungskürzung. Statt der erhofften Förderung von Mobilität der Studierenden vollzieht sich die Einschränkung von selbstbestimmtem und kritischem Lernen und Forschen sowie der permanente Zwang zum Erwerb von Credit Points in strikt regulierten und modularisierten Studiengängen und die unkritische Standardisierung von Lehr- und Lerninhalten. absehen bzw. ihr Studium abbrechen müssen.
Verschärft wird diese Krise der Wissenschaften außerdem durch das Leitbild der „unternehmerischen Hochschule“. Anstatt die Autonomie der Hochschulen durch die öffentliche Ausfinanzierung sicherzustellen oder die kritische Wissenschaft zu fördern, werden diese zu einem permanenten Konkurrenzkampf um die Einwerbung von wettbewerblich oder privat vergebenen Drittmitteln gezwungen. Dies führt dazu, dass die Hochschulen sich bei finanzstarken Unternehmen anbiedern, Wissenschaft auf reines Verwertungswissen ausrichten, inhaltliche und methodische Pluralität beschränken und Lehrinhalte unkritisch an die Ideologie des „freien Marktes“ anpassen, wie etwa bei den Wirtschaftswissenschaften zu beobachten ist. Bei Kooperationen der Wissenschaft mit Rüstungsunternehmen beispielweise tritt anstelle des Forschens für ein friedliches Zusammenleben das Forschen für eine optimale Kriegsführung.
Leidtragende dieser Veränderungen sind nicht nur die Studierenden, sondern die Gesellschaft insgesamt. Im Rahmen der Logik der Kostenminimierung und zeitlich begrenzter Forschungsaufträge wurden Arbeitsverhältnisse zunehmend prekarisiert, vom „Traumjob Wissenschaft“ kann keine Rede mehr sein. Durch die Reformen an den Hochschulen wurde die Mitsprache der Studierenden und der Beschäftigten weiter eingeschränkt. Auf wesentliche Fragen, wie zum Beispiel ihr Arbeitsumfeld oder ihre Forschungsschwerpunkte, haben sie immer weniger Einfluss.
DIE LINKE steht für:
Weiterbildung erhöht die Chancen auf Teilhabe in Gesellschaft und Arbeitswelt. Sie wird durch technische Fortschritte zu einer Notwendigkeit für viele im beruflichen bzw. persönlichen Alltag. Daher ist sie als Rechtsanspruch gesetzlich zu verankern. Ein breit gefächertes, flächendeckendes Weiterbildungsangebot ist eine öffentliche Aufgabe. Weiterbildung soll finanzierbar sein und darf nicht vom eigenen Geldbeutel abhängen. Im öffentlich geförderten Teil der beruflichen Weiterbildung müssen Erwerbslose sowie deren Qualifikationsbedürfnisse stärker im Mittelpunkt stehen. Die schnelle Vermittlung in schlecht bezahlte Jobs lehnt DIE LINKE ab. Langzeitarbeitslose dürfen nicht in Maßnahmen gezwungen werden. Qualifizierungsangebote mit Wahlmöglichkeiten sollen eine tatsächliche Verbesserung der persönlichen und beruflichen Qualifikation – im Sinne anerkannter Abschlüsse – bieten.
Gesellschaft, Unternehmen und Freistaat müssen Möglichkeiten schaffen, berufliche Arbeit, Persönlichkeitsentwicklung und Weiterbildung zu verbinden. Daher sollen feste Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich wieder zur Regel werden. Beschäftigte in der Weiterbildung haben Anspruch auf eine angemessene Bezahlung. Sie sind entsprechend den tariflichen Regelungen wie in anderen öffentlichen Bildungsbereichen zu bezahlen. Willkürliche Befristungen oder scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse über Werkverträge lehnt DIE LINKE. Bayern ab.
Der Freistaat soll die ausreichende Finanzierung von Personalräte-Qualifizierungen sicherstellen sowie die Freistellungstunden bei Lehrkräften einplanen, die als Personalrätinnen und Personalräte gewählt worden sind; deren Genehmigung darf nicht von der Kassenlage abhängig sein. Für freiberuflich tätige Lehrkräfte, die mit ihrem Honorar Ausgaben wie Sozialversicherung, Ausfallzeiten wegen Krankheit, Urlaub, Auftragsausfall, Unterrichts- oder Seminarvorbereitung usw. selbst tragen, setzt sich DIE LINKE für ein Mindesthonorar von derzeit 35 Euro pro Unterrichtseinheit zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung ein. Der Freistaat Bayern soll über den Bundesrat die Initiative ergreifen für diese Beschäftigtengruppe den Zugang zur Künstlersozialversicherung zu ermöglichen.
Bildungsgebühren in der Erwachsenenweiterbildung (zum Beispiel bei Volkshochschulen) müssen ebenso wie die Studiengebühren entfallen. Die Finanzierung muss dabei vom Land übernommen werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu belasten und Angebotsverschlechterungen zu riskieren. Die Beschäftigten in privaten Erwachsenenbildungseinrichtungen müssen mindestens nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt werden. Wir setzen uns für tarifgebundene Arbeitsplätze in der Weiterbildungsbranche ein. DIE LINKE lehnt den Trend zu vermehrter Privatisierung in der beruflichen Bildung und der Erwachsenen- und Weiterbildung ab.
DIE LINKE steht für:
- ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung aller Bereiche der öffentlich geförderten Weiterbildung.
- den Erhalt und Ausbau der Volkshochschulen sowie die Anhebung der VHS-Förderung durch den Freistaat von derzeit 0,45 Euro je Unterrichtseinheit und Teilnehmer auf mindestens einen Euro.
- die Bereitstellung öffentlicher Bibliotheken als Teil des Bildungsauftrages der bayerischen Verfassung und Pflichtaufgabe der Kommunen sowie eine ausreichende Beteiligung des Freistaats an deren Finanzierung.
- die Einführung eines Weiterbildungsgesetzes auch in Bayern, inklusive des Rechts auf einen mindestens zweiwöchigen gesetzlichen Bildungsurlaub.
- ein Mindesthonorar von derzeit 35 Euro pro Unterrichtseinheit zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für freiberuflich tätige Lehrkräfte.
- einen Weiterbildungsetat, der mindestens 1 Prozent des Bildungsetats des Freistaates Bayern umfasst.
- die Einführung einer trägerunabhängigen Weiterbildungsberatung, die eine subjektorientierte Bildungsberatung garantiert.
Bildung ist ein vielschichtiger, lebensbegleitender Prozess, der bereits vor der Einschulung beginnt. Besonders wichtig für die Entwicklung sozialer Fähigkeiten ist die Elementarbildung schon im frühen Kindesalter. Jedes Kind sollte individuell frei und zugleich mit anderen solidarisch aufwachsen. Kindertagesstätten (Kitas) sind unverzichtbar für den Abbau von Benachteiligungen beim Zugang zu schulischer Bildung sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Bayerische Kinderbildungsgesetz (BayKiBiG) schafft keine angemessenen Voraussetzungen um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Der jetzige Anstellungsschlüssel von 1:11,5 (Erziehende zu Kindern) gewährleistet keine gute, pädagogisch wertvolle Kinderbetreuung. Er verschleiert noch dazu die wirkliche Situation, da er alle Personalstunden ins Verhältnis zu den gebuchten Stunden stellt und bis zu 30 Prozent der Zeiten ausklammert, die nicht mit Kindern verbracht werden. Es fehlen außerdem die Zeiten für Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Freistellungen und anderes. Für Kinder unter 3 Jahren gilt pauschal der Faktor zwei, ohne die riesigen Entwicklungsunterschiede des Kindes unter einem Jahr und von Dreijährigen zu berücksichtigen. Bei dem viel zu niedrigen Basiswert, von dem alle anderen Pauschalen abgeleitet sind, kann pädagogische Qualität von den Trägern nicht bezahlt werden. Dies können allenfalls reiche Eltern.
Bayern liegt weit hinter dem in Europa definierten Betreuungsschlüssel von 1:8 (bei unter Dreijährigen von 1:4), der die Voraussetzung für gute Frühbildung ist. Das Modell der „Großtagespflege“ bietet auch den Beschäftigten keine sichere Existenzgrundlage. Bei den hinzukommenden gewerblichen, gewinnorientierten Trägern steht das Wohl der Kinder nicht an erster Stelle.
Wir brauchen in Bayern Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf mit- und voneinander lernen. Die Einstellung einer heilpädagogischen Fachkraft in jeder Kita ist hierfür eine wichtige Voraussetzung. Eltern sollten sich frühzeitig für eine Förderung in einer Kindertagesstätte entscheiden können. Die Sprachenvielfalt in einer Gruppe ist kein Handicap; sie sollte als Vorteil wertgeschätzt werden. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und - pädagogen tragen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen große Verantwortung. Sie brauchen eine qualifizierte Ausbildung, so zum Beispiel im Bereich der Diagnostik und der Sprachförderung sowie in der Zusammenarbeit mit Eltern. Dazu bedarf es ausreichender Weiterbildungsangebote und genügend Zeit um alle Kinder individuell fördern zu können. In Bayern ist insbesondere die Fachkraftquote von 50 Prozent zugunsten einer von 66 Prozent zu verbessern, wobei den Pflegerinnen und Pflegern sowie den Eltern eine gro.zügige Weiterbildung zu gewähren ist. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) mehr verdienen. Daher tritt DIE LINKE dafür ein, dass die Förderrichtlinien für die Träger der Einrichtungen im SuE-Bereich so geändert werden, dass eine Anhebung um mindestens eine Gehaltsstufe in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes für alle Beschäftigten zur Grundlage der Förderrichtlinien gemacht wird.
Die Zusammenarbeit von Eltern, Kinder- und Jugendarbeit, von Jugendhilfe und Schule, von Fachkräften der Schul-, Heil- und Sozialpädagogik sowie therapeutischen Kräften ist notwendiger Bestandteil inklusiver Bildung und Erziehung. Dazu brauchen wir personelle und rechtliche Voraussetzungen, aber auch ein generelles Umdenken.
DIE LINKE steht für:
- qualitativ hochwertige und flächendeckende Angebote zur Einlösung des Rechtsanspruches auf Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
- flexible Betreuungszeiten in Krippe und Kita von mindestens zehn Stunden täglich.
- die Schaffung von betreuungsangeboten am Wochenende und in den Nachtstunden für erwerbstätige Eltern.
- barrierefreie Kitas, damit Inklusion zeitnah umgesetzt wird, individuelle, inklusive Betreuung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – das heißt Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam betreut und gefördert werden. Dazu braucht man auch sonderpädagogische Begleitung und Beratung im Gruppenalltag, für die Erzieherinnen und Erzieher und Eltern. Bei Bedarf werden dem Kind mit Behinderungen speziell ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher zur Seite gestellt.
- gutes und umfassendes Weiterbildungsangebot für Erzieherinnen und Erzieher sowie bezahlte Vor- und Nachbereitungs- und Dokumentationszeit für pädagogische Fachkräfte im frühkindlichen Bereich.
- gesunde und kostenfreie Mahlzeiten für die Kinder in allen Einrichtungen, denn wer Hunger hat, spielt und lernt nicht mit.
- flächendeckend inklusive gebührenfreie Tageseinrichtungen mit dem dafür erforderlichen Personal und die Abschaffung des derzeitigen auf Personaleinsparung ausgerichteten Systems der Buchungszeiten (BayKiBiG) zugunsten eines pädagogisch sinnvollen Gesamtbildungskonzepts; in einem ersten Schritt soll für das erste Kita-Jahr ein Rechtsanspruch auf kostenfreien Zugang geschaffen werden.
- die Eingruppierung von Kinderpflegerinnen und -pflegern in S 6 statt S 4 und von Erzieherinnen und Erziehern in S 8 statt S 6.
- die sofortige Erhöhung des Grundbetreuungsschlüssels auf 1:10 (eine Erziehungsperson für maximal zehn Kinder), mittelfristig auf 1:8, bei bis zu Dreijährigen auf 1:3 sowie die Entbürokratisierung der pädagogischen Arbeit, unter anderem durch Wegfall von Beobachtungsbögen und anderer einseitig geforderter statistischer Leistungen ohne Personalausgleich.
- ein angemessenes Verhältnis für Kinder mit Migrationshintergrund und für Kinder aus schwierigen sozialen Lagen sowie kompetente interkulturelle Erziehung.
- den Wegfall staatlicher Förderung gewinnorientierter Kindertagesstätten sowie ein flächendeckendes Angebot nicht religiös gebundener Kindertagesstätten.
Die Digitalisierung bietet die Chance, vielen Menschen einen schnellen Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Das geschieht aber nicht von selbst, sondern muss durchgesetzt werden. Die Bildung eines kritischen Verstandes und die Fähigkeit, Wirklichkeit und Erfindung zu unterscheiden, sind Ziele einer modernen Medienpädagogik und schützen zum Beispiel auch vor zum Beispiel Cybermobbing. Die natürlichen Lernorte dafür sind Kindergärten, Horte und Schulen.
Wir wollen stärker Kompetenzen im Bereich Medien und Information vermitteln. Ein selbstbestimmter und kritischer Umgang mit digitalen Technologien und dem Internet sind mit Bildung verbunden.
Für diese Ziele steht DIE LINKE:
- Der Ausbau der IT muss einhergehen mit der Ausbildung und mit Fortbildungsangeboten für Lehramtsstudierende und die aktiven Lehrkräfte.
- Digitale Medien dürfen nicht zum Einfallstor für Privatisierung der Bildung durch private kommerzielle Anbieter, Unternehmen oder Verlage sein. In Bildungseinrichtungen eingesetzte Software sollte Freie Software sein, die Hardware sollte nach Möglichkeit offen spezifiziert sein.
- Wir wollen, dass jedes Kind ein mobiles Endgerät als Teil der Bildungsausstattung zur Verfügung hat und frühzeitig und regelmäßig mit den Prinzipien der digitalen Technologien (etwa Funktionsweise von Speichern, Sensoren, Programmierkenntnissen) vertraut gemacht wird. Deshalb brauchen Schulen kostenlose Leihgeräte für alle, die sich selbst keines leisten können.
- Medienkompetenz soll f.cherübergreifend Teil des Lehrplans werden. Kinder sollen den sicheren Umgang mit journalistischen Quellen lernen und Nachrichten in einen Kontext einordnen können. Ihnen soll gezeigt werden, wie Inhalte in verschiedenen Medien erstellt werden und wie diese zum Beispiel bei Werbung versuchen, die Konsumenten zu beeinflussen.
- Unterrichtsmaterialien und Schulbücher sollen zusätzlich in digitaler Form für Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden.
- Die IT-Infrastruktur an Schulen muss durch Fachpersonal betreut werden. Entsprechende Planstellen sollen kurz- und mittelfristig geschaffen werden.
- Die IT-Infrastruktur aller Schulen und Hochschulen muss mit schnellen und leistungsfähigen Breitbandanschlüssen, WLAN für alle und einer zeitgemäßen Hard- und Software-Ausstattung ausgebaut werden.