In der Pflege herrscht seit vielen Jahren Notstand. DIE LINKE. Bayern setzt sich für Ärztehäuser auf dem Land ein und bringt ein Gesetz für bessere Bedingungen in der Pflege in den Landtag ein.Wir wollen zusammen mit Ihnen 15.000 zusätzliche Pflegestellen in den bayerischen Kliniken schaffen. Dazu leiten wir ein Volksbegehren in die Wege!

Pflege: Alter, Krankheit, Respekt

aus dem Landtagswahlprogramm 2018

Die Sparpolitik in der Pflege führt direkt in die menschliche Katastrophe. Traurige Realität in vielen Pflegeheimen und Kliniken ist massiver Personalmangel, der zu gefährlichen Versorgungslücken führt. Persönliche Zuwendung kann kaum oder gar nicht stattfinden. Fehlernährte und von lebensgefährlicher Austrocknung bedrohte Patientinnen und Patienten sind in vielen Fällen die Folge, Wundliegen ist keine Seltenheit. Besonders die Nachtschichten sind chronisch unterbesetzt. Viele Menschen können sich die Pflegekosten nicht leisten. Die Pflegeversicherung deckt diese nicht ab.

DIE LINKE setzt sich für eine solidarische Pflegevollversicherung ein. Bis dahin muss der Bezirk die Differenzbeträge übernehmen, wenn pflegebedürftige Menschen die Kosten für einen Platz im Pflegeheim oder im Hospiz nicht selbst aufbringen können. Die ambulante Pflege der Menschen, die zu Hause leben, muss verbessert werden. Dazu müssen pflegende Angehörige eine Gleichstellung gegenüber den Pflegediensten erfahren und umfassende Schulungsangebote erhalten.

Durch die mangelnden Kontrollen in den Pflegeheimen werden Missstände zu spät aufgedeckt. Oft erfahren die Heimaufsichten erst aufgrund von Intervention der Angehörigen von den katastrophalen Zuständen. Die Pflegeberufe müssen gesellschaftlich und finanziell aufgewertet werden: Die Löhne müssen steigen und es muss ein verbindlicher und vor allem ausreichender Personalschlüssel eingeführt werden (gesetzliche Personalbemessung). DIE LINKE kämpft für eine solidarische Pflegeversicherung, in die alle entsprechend ihrer Gesamteinkommen einzahlen. Damit wären eine Vollversicherung und ein besserer Personalschlüssel zu finanzieren. 2017 lagen die Rücklagen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei 9,7 Milliarden Euro. Bei dieser Kassenlage wäre eine bessere personelle Ausstattung in der Pflege sofort möglich. Die von der Bundesregierung geplanten Einstellungen von 8.000 Pflegekräften sind ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn in Deutschland 100.000 zusätzliche Fachkräfte fehlen.

Die Zustände in Pflegeeinrichtungen und den Krankenhäusern sind katastrophal: Der Pflegenotstand führt bereits jetzt zu tausenden vermeidbaren Todesfällen im Krankenhaus. Allein im Freistaat fehlen laut Angaben der Gewerkschaft ver.di weit über 10 000 Stellen in der Pflege. Die Zahlen von

Überlastungsanzeigen der Beschäftigten, aber auch die Behandlungsfehler in den Kliniken nehmen zu. In Deutschland muss eine Pflegekraft im Schnitt zehn Patienten gleichzeitig betreuen, während es etwa in der Schweiz nur sechs, in den Niederlanden fünf oder in Norwegen nur vier sind. Verschärft wurden die Nöte gerade von kommunalen Krankenhäusern durch die Unterfinanzierung seitens des Freistaats bei den Investitionen. Dies erhöht den Druck – mit fatalen Folgen: Notwendige Renovierungsarbeiten müssen aus Personalmitteln finanziert werden, was den Pflegenotstand verschärft und unmittelbar die Gesundheit und das Leben der Patientinnen und Patienten bedroht. Medizinische Ausstattungen sind veraltet, Krankenhausbauten marode. Die zusätzlichen finanziellen Belastungen und der Zwang, „marktorientiert“ zu arbeiten, führen zu Privatisierungen und Schließungen von Abteilungen oder ganzen Häusern, besonders im ländlichen Raum. In nur vier Jahren zwischen 2013 und 2016 schlossen zwölf Kliniken im Freistaat. Für 2018 prognostiziert die Bayerische Krankenhausgesellschaft für rund die Hälfte der Kliniken im Freistaat ein Defizit – mehr als je zuvor.

DIE LINKE. Bayern steht für eine sichere Krankenhausversorgung der Bevölkerung, auch in dünn besiedelten Regionen. Wir wollen den Personalnotstand in der Pflege auflösen und Kommunen entlasten.

Konkret fordern wir:

  • die Erhöhung der Investitionen des Freistaats in Kliniken auf das Niveau von 2002 unter Berücksichtigung der Inflation: Wir wollen 800 Millionen Euro für Bau, Sanierung und medizinische Ausstattung der bayerischen Krankenhäuser einsetzen. Diese Summe ist in künftigen Jahren an die Inflationsrate zu koppeln.
     
  • dass Bayern eine Bundesratsinitiative für die Zurückdr.ngung der Fallpauschalen und für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser einbringt.
     
  • die Rückführung von privatisierten Krankenhäusern in öffentliche Hand sowie die regionale Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Klinikträgern, wozu eine Förderung durch die Staatsregierung anzustreben ist.
     
  • mehr Qualität für die Pflege: Der ruinöse Wettbewerb unter Kliniken auf dem Rücken der Beschäftigten und der Patientinnen und Patienten muss gestoppt werden. Wir sehen einen Mehrbedarf von 15 000 zusätzlichen Stellen für die Pflege in Bayern. Der Freistaat Bayern soll daher eine verbindliche Personalbemessung in das Bayerische Krankenhausgesetz aufnehmen und auf einen höheren Stellenschlüssel in der Altenpflege hinwirken.
    gesetzliche Mindeststandards bei der Pflege und deren Personalausstattung. Es muss genügend Pflegepersonal da sein, um alle tatsächlich anfallenden Aufgaben gut bewältigen zu können.
     
  • einen Pflegemindestlohn - besonders wichtig in der Altenpflege - in Höhe von 14,50 Euro in der Stunde. So leisten wir einen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels in Pflegeberufen.

Allein seit 2009 mussten 35 Geburtsstationen in Bayern schließen. Zahlreiche weitere Einrichtungen stehen auf der Kippe. Die Zahl der praktizierenden Hebammen und Entbindungspfleger nimmt ab – und das bei steigenden Geburtenzahlen. Im schwäbischen Dillingen an der Donau und anderswo müssen 2018 aufgrund des Mangels an Hebammen und Entbindungspfleger Geburtshilfestationen für mehrere Monate geschlossen werden. Eine Nachsorge im Wochenbett ist vielerorts im Freistaat nicht mehr gewährleistet. Die Staatsregierung darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen: Sie ist zuständig für die Krankenhausplanung und verantwortet die lückenhafte Geburtsversorgung in Bayern.

DIE LINKE will, dass Kinder gut umsorgt zur Welt kommen. Wir stehen für den Erhalt der Geburtsstationen und für mehr Hebammen und Entbindungspfleger. Eltern sollen die Wahl haben, wo sie ihr Kind zur Welt bringen, und das wohnortsnah.

Das erreichen wir durch:

  • 100 Millionen Euro für die Sicherung von Geburtsstationen im ländlichen Raum. Die Ausbildung von Hebammen und Entbindungspfleger durch kommunale Krankenhausträger findet dabei besondere Berücksichtigung.
     
  • einen bayerischen Haftpflichtfonds in Höhe von 7 Millionen Euro jährlich, um die Hebammen und Entbindungspfleger unabhängig von privaten Versicherungen zu machen, womit für die Haftpflichtversicherungen der Hebammen und Entbindungspfleger endlich eine grundlegende Lösung gefunden wird.
     
  • Hebammen und Entbindungspfleger können erster Ansprechort für Schwangere und die Schwangerenvorsorge sein – wie in den Niederlanden. Dieses Verständnis eines neuen Berufsbildes sollte sich auch in der Vergütung niederschlagen. So entlasten wir die bayerischen Hebammen und Entbindungspfleger bei den Versicherungskosten jeweils um 180 Euro im Monat.

Nirgendwo sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte so ungleich verteilt wie in Bayern. Im mittelfränkischen Landkreis Ansbach herrscht mit der größte Ärztemangel Westdeutschlands. Auch Regionen im Bayerischen Wald, in der Oberpfalz, der Rhön oder Oberfranken gelten als akut oder drohend unterversorgt. Das Durchschnittsalter der Landärztinnen und -ärzte liegt vielerorts um die 60 Jahre. Wenn wir nicht gegensteuern, haben wir in Kürze ein massives Problem bei der ambulanten Versorgung der Menschen in vielen Teilen des Freistaats.

Derweil macht sich besonders in Großstädten der Mangel an Kinderärztinnen und -ärzten bemerkbar: Wochenlange Wartezeiten sind in manchen Münchner Stadtbezirken keine Seltenheit. DIE LINKE will gleichwertige Versorgung in Stadt und Land schaffen.

Wir setzen uns konkret ein für:

  • kommunale Ärztehäuser in unterversorgten Regionen. Städte und Gemeinden sollen für den Eigenbetrieb finanziell und organisatorisch ertüchtigt werden. Der ländliche Raum wird für junge Medizinerinnen und Mediziner durch Wegfall des Verwaltungsaufwands attraktiv. Es bleibt mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten. Dafür planen wir für die kommende Legislaturperiode eine Landarztförderung für Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro ein.
     
  • die Sicherung und den Ausbau der Versorgung durch Fach- und Kinderärzte in wirtschaftlich schlechter gestellten Vierteln der bayerischen Großstädte.
     
  • eine flächendeckende Versorgung mit Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Physiosowie Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Podologinnen und Podologen, Hebammen und Entbindungspflegern sowie Apotheken.
     
  • eine Bedarfsplanung in München, Nürnberg, Augsburg und weiteren Oberzentren, die nicht mehr wie bisher stadtweit, sondern punktgenau auf Quartiere bezogen ist.
     
  • ein bayerisches Präventionsgesetz. Damit garantieren wir, dass niemand in Bayern aufgrund des sozialen Status von medizinischen Leistungen ausgeschlossen wird. In diesem Rahmen wollen wir zudem die regionale Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung stärker fördern als bislang (Ausbau von Kompetenzen der „Gesundheitsregionen Plus“).
     
  • das Ende der Zwei-Klassen-Medizin: DIE LINKE wird im Landtag eine Bundesratsinitiative Bayerns für eine solidarische Gesundheitsversicherung beantragen, in die auch Beamtinnen und Beamte und Abgeordnete einzahlen. So kann der Beitragssatz von derzeit durchschnittlich 15,7 Prozent (2017) dauerhaft auf unter 12 Prozent abgesenkt werden, ohne Leistungen zu kürzen. Wir fordern eine Ausweitung des Leistungskataloges der gesetzliche Krankenversicherung (GKV), z.B. Verpflichtung von Krankenhäusern zur Nachbehandlung von Transsexuellen.

Beim bayerischen Heimgesetz ist eine Novellierung notwendig, die den Interessen der Betroffenen gerecht wird. Damit sollen die Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner, eine humane Pflege und ein effektiver Schutz der Schwachen sowie gute Arbeitsbedingungen zu guten Löhnen für die Beschäftigten nachprüfbar geschaffen werden.

DIE LINKE steht für:

  • einen Personalschlüssel, der Bewohnerinnen und Bewohnern ein Leben in Würde ermöglicht.
     
  • Für 20 pflegebedürftige Menschen müssen mittelfristig zehn Pflegekräfte eingesetzt werden.
     
  • die angemessene und dem öffentlichen Dienst vergleichbare Entlohnung der Tätigkeit der Pflegekräfte und einen Pflegemindestlohn von 14,50 Euro.
     
  • die Herstellung vollständiger Kostentransparenz im Pflegebereich.
     
  • die komplette .berführung des Pflegewesens in gemeinnützige, genossenschaftliche, kommunale oder staatliche Verantwortung.
     
  • den Ausbau ambulanter Strukturen in der Pflege mit entsprechender finanzieller Unterstützung der betreuenden Familie.
     
  • die Sicherstellung von Angeboten für eine professionelle Versorgung, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
     
  • demokratisch gewählte Heimbeiräte mit echten Mitbestimmungsrechten, damit die Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen bzw. Betreuerinnen und Betreuer Einfluss auf sie betreffende Entscheidungen nehmen können.
     
  • die Stärkung der Rechte von Beschäftigten in Privathaushalten; Kontrollen und arbeitsrechtliche Unterstützung müssen ausgeweitet werden.
     
  • die flächendeckende Einrichtung von Beschwerdestellen; diese sind durch Land, Kommunen und die jeweiligen Träger zu finanzieren.
     
  • die Vorbeugung und Verhinderung von Missständen in Pflegeheimen durch echte und effektive Kontrollen.

Das von der gegenwärtigen Bayerischen Staatsregierung dem Landtag zugeleitete Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) atmet den Geist obrigkeitsstaatlicher Verwahr- und  Überwachungs-Ideologie. Weder die Interessen psychisch kranker Menschen und deren Schutz noch das Interesse einer demokratischen Gesellschaft an Rehabilitation und Resozialisierung werden gewahrt. In einer neuen gesetzlichen Regelung muss der Fokus auf Hilfe – wie im Namen schon nahegelegt – und nicht wie im vorliegenden Entwurf auf Gewalt, Zwangsmittel und lückenloser Überwachung liegen. Unser Grundsatz: Menschen in schweren psychischen Krisensituationen soll umfassende Hilfe zuteilwerden. Zwang und Gewalt in der Behandlung sind letztes Mittel – also tatsächliche Ausnahme und echte Ultima Ratio – und sollen durch die Entwicklung von Alternativen mittel- und langfristig reduziert werden, um nachhaltige Behandlungserfolge zu erzielen. Vor allem im Unterbringungsteil werden die Betroffenen in stigmatisierender Weise in die Nähe von Straftätern gerückt und die Betonung auf das Verhindern von „Missbrauch“ gelegt. Beispiele: der „Missbrauch des Schriftwechsels“, „Missbrauch religiöser Schriften“, „Missbrauch eingeräumter Freiheiten“, „Missbrauch im Rahmen von Belastungsproben“. Allein dieser Sprachgebrauch zeigt schon eine moralisierende und entwertende Vorverurteilung.

Psychiatrische Hilfe und der Bereich Forensik/Maßregelvollzug müssen völlig gesondert betrachtet werden – hier werden beide Bereiche oft in einem Atemzug genannt – also sind alle zumindest tendenzielle Straftäter und sind so zu behandeln. Dieser Geist zeigt sich auch in den weiteren Absätzen: Es werden „Weisungen“ erteilt – statt Absprachen zu treffen, „Durchsuchungen“ und die „Androhung unmittelbaren Zwangs“ – statt Ankündigung. Diese Begrifflichkeit – die Beispiele ließen sich fortsetzen – entstammt einer obrigkeitsstaatlichen Polizeisprache und gehört nicht in den Bereich psychiatrischer Hilfen! Unterbringungsvoraussetzungen, die Möglichkeit von Durchsuchungen, Videoüberwachung, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen schaffen in psychiatrischen Krankenhäusern die Atmosphäre von Gefängnissen.

Die Kontrollwut bayerischer Obrigkeit zeigt sich auch in der vorgesehenen umfassenden Unterbringungsdatei, was vor allem nach einer Unterbringung zu gravierenden Nachteilen führen kann. Insbesondere dürfen Daten über vergangene Unterbringung und Diagnosen nicht - wie vorgesehen - für Polizei- und Kreisverwaltungsbehörden zugänglich gemacht werden. Gleiches gilt für die Benachrichtigung der Polizei bei Entlassung. Hier findet eine Stigmatisierung statt – es wird generell unterstellt, dass aufgrund der Vorerkrankung eine hohe Gewaltbereitschaft bestehe. Dafür steht DIE LINKE: Ein Blick in die deutsche Geschichte mit dem grässlichen Missbrauch staatlicher psychiatrischer Macht, vor allem in der Zeit des NS-Faschismus, muss uns bei diesem Gesetz aufhorchen lassen. Daher sind wir für ein Gesetz, durch das psychisch kranken Menschen geholfen wird, ihre Genesung gefördert wird und der Schutz der Gesellschaft durch Rehabilitation und nicht durch Zwang und Gewalt gewahrt wird. Wir sehen als Vision eine gewaltfreiere Psychiatrie, die den  Betroffenen umfassende Hilfe zuteilwerden lässt, in der Zwangs- und Kontrollmaßnahmen einschließlich einer Zwangsmedikation nur das allerletzte Mittel sind. Dem staatlichen Kontrollwahn mit allumfassenden Daten und ihrer Vernetzung setzen wir ein Modell mit wenigen Basisdaten entgegen, die alleine der Aufsichtsbehörde zustehen und am Tag nach Beendigung einer Unterbringung gänzlich gelöscht werden. Daten über vergangene Unterbringung und Diagnosen sowie die gänzliche Entlassung werden nicht an Polizei und Kreisverwaltungen weitergeleitet. Ein Zurück in die „Drehtüren-Psychiatrie“ darf es nicht geben, denn jeder Mensch hat das Recht auf einen Neuanfang! Hingegen ist es erforderlich, ein zentrales, standardisiertes, aber anonymes Melderegister für freiheitsentziehende Maßnahmen, Zwangsmaßnahmen und eine Todesfall-Statistik einzuführen. Die Rechtssicherheit der Patientinnen und Patienten wird durch einen Patientenanwalt geschützt, der auch proaktiv tätig werden kann. Ebenso brauchen wir gestärkte Besucherkommissionen und unabhängige Beschwerdestellen. Die Besuchsmöglichkeiten durch Familie, Partnerinnen und Partner sowie Freudinnen und Freunde müssen auf mindestens eine Stunde täglich ausgeweitet werden, statt wie vorgesehen nur eine Stunde in der Woche. Einschränkung und Überwachung von Besuchen muss streng reglementiert werden.

Genesung ist die wichtigste Gewaltprävention. Wir sind daher für möglichst offene Stationen, milieutypische Behandlungen und eine insgesamt zwangs- und gewaltfreie psychiatrische Praxis.