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O2 Änderung § 5 Landesfinanzordnung

§ 5 Finanzplanung

[…]

(3) Die Kreisverbände erstellen einen Haushaltsplan zum Kreisparteitag für das kommende Haushaltsjahr und senden den Beschluss bis zum 31. Januar an die Finanzbuchhaltung des Landesverbandes.

[…]

(7) Der Landesvorstand kann die Vorstände der Kreisverbände durch Beschluss zum Abschluss der in Absatz 6(alt: "5") genannten Verträge in seinem Namen bevollmächtigen.

[…]

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