O2 Änderung § 5 Landesfinanzordnung
§ 5 Finanzplanung
[…]
(3) Die Kreisverbände erstellen einen Haushaltsplan zum Kreisparteitag für das kommende Haushaltsjahr und senden den Beschluss bis zum 31. Januar an die Finanzbuchhaltung des Landesverbandes.
[…]
(7) Der Landesvorstand kann die Vorstände der Kreisverbände durch Beschluss zum Abschluss der in Absatz 6(alt: "5") genannten Verträge in seinem Namen bevollmächtigen.
[…]
