Gute Arbeit in Bayern: sicher, mitbestimmt und gut bezahlt
Arbeit sollte ein selbstbestimmtes und gutes Leben ermöglichen. Dass dies selbst im reichen Bayern längst nicht für alle Menschen gelebte Realität ist, wollen wir ändern.
Löhne rauf, damit es für ein gutes Leben reicht
Im reichen Bayern leben immer mehr Menschen in prekären Lebenssituationen und wissen nicht, wie sie über die Runden kommen – gerade da, wo die Lebenshaltungskosten überdurchschnittlich hoch sind, wie in den Großstädten. Darum sagen wir: Die Löhne und Einkommen aus der eigenen Arbeit müssen für ein gutes Leben reichen.
- Deswegen fordern wir gemeinsam mit den Gewerkschaften ein bayerisches Tariftreuegesetz.
- DIE LINKE. steht bei Arbeitskämpfen an der Seite der Kolleg:innen. Unsere Abgeordneten werden Streiks und Tarifauseinandersetzungen vor Ort unterstützen und die Anliegen der Kolleg:innen in den Landtag tragen.
- Der Schlüssel zu höheren Löhnen sind starke Tarifverträge. Auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberverbände müssen auf Antrag der Gewerkschaften Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt werden können.
- Wir beenden den Lohnraub, der durch unbezahlte Überstunden entsteht und verpflichten, Überstunden mit Zuschlägen und Freizeitausgleich abzugelten.
- Wir schließen die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Wir wollen gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für alle Geschlechter.
Arbeit ist die Quelle allen Reichtums und Grundlage für den Lebensunterhalt aller Menschen. Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Bayern sind auf den Lohn aus Arbeit angewiesen. Deswegen müssen die Löhne für ein gutes Leben und für eine Rente reichen, die den Lebensstandard im Alter sichert. Arm trotz Arbeit darf es nicht geben. Während die Löhne in den letzten Jahren vor allem stagniert haben, sinken jetzt die Reallöhne durch die hohe Inflation so stark wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Gleichzeitig steigen die Spitzengehälter, Boni, Dividenden und die Kapitaleinkommen kräftig an. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich weiter. Diese Entwicklung müssen wir stoppen und umkehren.
DIE LINKE. kämpft an der Seite der Beschäftigten für höhere Löhne und steht ihnen bei Tarifauseinandersetzungen und Streiks vor Ort und als Sprachrohr im Landtag bei.
Jede Statistik zeigt: Beschäftigte, die unter Tarifverträge fallen, verdienen besser. Wir wollen, dass Tarifverträge leichter allgemein verbindlich erklärt werden können. Wir wollen abschaffen, dass die Arbeitgeberseite gegen die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ein Veto einlegen kann. Mit einem Tariftreuegesetz werden öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die nach Tarif zahlen. Gemeinsam mit dem DGB fordern wir ein bayerisches Tariftreuegesetz, denn das reiche Bayern ist das einzige Bundesland, das noch kein solches Gesetz etabliert hat.
Der deutschlandweite gesetzliche Mindestlohn reicht fürs Leben in Bayern nicht aus, besonders nicht bei den massiven Preissteigerungen und in den Großstädten, wo die Mieten für viele einen Großteil des Gehalts auffressen. Mit einem Landesmindestlohngesetz sorgen wir dafür, dass bei der Verwaltung, landeseigenen Unternehmen und bei der Vergabe von Aufträgen und Wirtschaftsförderung durch das Land Bayern und Kommunen nur Unternehmen berücksichtigt werden, die einen armutsfesten Mindestlohn zahlen. Armutsfest ist ein Mindestlohn, wenn man nach Vollzeitarbeit eine Rente über der Sozialhilfe erhält. Viel zu viele Beschäftigte werden selbst um den deutschlandweiten gesetzlichen Mindestlohn geprellt. Deswegen braucht es strenge Kontrollen zu seiner Einhaltung.
Von Lohngerechtigkeit kann angesichts einer Lohnlücke von 21 % zwischen Frau und Mann keine Rede sein. Wir brauchen ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz samt Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht mehr allein vor Gericht ziehen müssen und endlich gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten.
Der Lohnraub, der durch Überstunden entsteht, muss sofort beendet werden. Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Überstunden mit Zuschlägen und Freizeitausgleich abzugelten. Eine Begrenzung und ein zeitnaher Ausgleich von Mehrarbeit sind gesetzlich zu verankern.
Arbeit darf nicht krank machen
In vielen Berufen – ob in der Pflege, in der Kita oder auf dem Bau – schaffen es die Beschäftigten aufgrund der hohen Belastung nicht bis zur Rente. Arbeit darf nicht krank machen. Aber so, wie es jetzt ist, macht Arbeit viele Menschen krank.
- Die Gesundheit muss ein ganzes Arbeitsleben über erhalten bleiben. Das gilt, egal ob die Arbeit mit Laptop oder Wischmopp, im Pflegekittel oder Blaumann geleistet wird.
- Wir verteidigen den freien Sonntag. Mit uns gibt es keine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. So bleibt Zeit für die Familie, für Freunde und Hobbys.
- Die Digitalisierung schafft neue, oft entgrenzte und prekäre Beschäftigungsformen. Wir setzen uns für mehr Zeitsouveränität für die Einzelnen und einen besseren Schutz gegen Dauerstress und Überlastung ein.
- Wir wollen das Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit gesetzlich verankern. Wir unterstützen die Forderung der Gewerkschaften nach einer Anti-Stress-Verordnung und einen Freizeitausgleich für atypische und besonders belastende Arbeitszeiten.
- Wir wollen dafür sorgen, dass Arbeitsschutzkontrollen wieder zur Normalität in Bayern werden. Betrieblicher Gesundheitsschutz und Maßnahmen zur Entlastung in der Arbeit müssen gefördert werden.
Von menschenwürdiger Arbeit für alle sind wir meilenweit entfernt. Armut, Arbeitsdruck, Existenzangst und gesundheitsgefährdende Mehrfachjobs dürfen nicht länger sein. In den vergangenen Jahren haben Burn-out und psychische Erkrankungen infolge von Dauerstress und belastenden Arbeits- und Lebensbedingungen dramatisch zugenommen. Es wird an Personal gespart und der Leistungsdruck wird erhöht. Wir unterstützen die Forderung der Gewerkschaften nach einer Anti-Stress-Verordnung und die Initiativen, atypische und besonders belastende Arbeitszeiten durch zusätzliche Freizeit auszugleichen. Betriebs- und Personalräte müssen umfassende Mitbestimmungsrechte bei Personaleinsatz, Zielvorgaben und Arbeitsplanung erhalten.
Beschäftigte sollen mehrmals in ihrem Berufsleben die Möglichkeit haben, für ein Jahr auszusteigen. Damit verbunden ist ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Diese Sabbatzeiten können auch als kleinere Auszeiten von drei bis sechs Monaten genommen werden.
Der gemeinsame Sonntag, an dem sich eine Gesellschaft und Gemeinschaften treffen und bilden, geht verloren. Besonders augenfällig wird dies bei den verkaufsoffenen Sonntagen in Bayern, bei denen kaum eine Kommune die dafür gültigen Rechtsvorschriften einhält. Wir kämpfen vor Ort gegen jeden verkaufsoffenen Sonntag und werden diesen Widerstand auch in den Landtag tragen. Wir verteidigen die bayerischen Ladenöffnungszeiten im Interesse der Beschäftigten.
Die Entwicklung neuer Technologien und die Digitalisierung fördern prekäre, oft endgrenzte, ungesicherte Arbeitsverhältnisse, Scheinselbstständigkeit und Leiharbeit. Aber Flexibilität im Arbeitsleben muss sich nach den Bedürfnissen der Beschäftigten richten. DIE LINKE. setzt sich für Gesetzesveränderungen ein, die zu mehr Zeitsouveränität für die Einzelnen und zu besserem Schutz gegen Dauerstress und Überlastung führen.
Hinzu kommt die zunehmende Verhaltens- und Leistungskontrolle durch automatisierte und halbautomatisierte Systeme. Die automatisierte lückenlose Aufzeichnung und Analyse des Bewegungsablaufs bzw. des Verhaltens von Beschäftigten während der Arbeitszeit ist vollständig zu verbieten, denn sie sind unangemessene Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Jede Beurteilung muss nachvollziehbar und anfechtbar sein.
Wir wollen das Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit im Gesetz verankern. Wir setzen uns für einen Rechtsanspruch für Beschäftigte auf mobiles Arbeiten und Homeoffice ein. Dieser Anspruch muss freiwillig sein und der Arbeitgeber ist verpflichtet, Stress und Belastung in diesem Zusammenhang zu verhindern sowie aus dem Homeoffice entstehende Mehrkosten zu übernehmen.
Die meisten Verstöße gegen den Jugendarbeitsschutz werden nicht geahndet. Wir wollen eine Meldepflicht gegenüber den Arbeitsschutzbehörden, wenn Jugendliche beschäftigt werden. Es muss vereinfacht werden, dass Arbeitgebern untersagt wird Jugendliche zu beschäftigen, hierzu sollen auch Gewerkschaften und Betriebsräte ein Antragsrecht erhalten.
Es muss alles getan werden, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Besonders auf dem Bau drohen schwere Verletzungen bis hin zum Tod. Es finden zu wenige Kontrollen statt, um die geltenden Arbeitsschutzvorschriften wirksam durchzusetzen. Wir fordern einen Ausbau des Kontrollpersonals, sodass ein Kontrolleur für maximal 10.000 Beschäftigte zuständig ist. Zusätzlich müssen die Gewerkschaften das Recht bekommen, die Arbeit der Arbeitsschutzbehörden auf Kreisebene zu kontrollieren, um die Einflussnahme durch Verbandelungen zwischen Kommunalpolitik und Wirtschaft zu verhindern.
Mitbestimmung und starke Gewerkschaften für gute Arbeit
Wir stehen im Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit an der Seite der abhängig Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Nur indem Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften gestärkt werden, können wir gute Arbeit für alle Kolleg:innen durchsetzen.
- Unsere Mitglieder sind aktiv in den Gewerkschaften und unterstützen in der Arbeit die Personal- und Betriebsräte bzw. ihre Wahl. Die Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen sind für uns zentrale Bündnispartner. Unsere Abgeordneten werden regelmäßig mit ihnen in den Austausch treten und ihre Anliegen in den Landtag tragen.
- Wir wollen die Mitbestimmung in der Arbeitswelt ausweiten. Das heißt zwingende Mitbestimmungs- und Vetorechte der Beschäftigte und ihrer Betriebsräte bei allen wirtschaftlichen Fragen. Wir fordern die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte im Bayerischen Personalvertretungsgesetz über das Niveau des Betriebsverfassungsgesetzes hinaus.
- Straftaten gegen Betriebsräte und Initiatoren zur Einleitung einer Betriebsratswahl werden kaum geahndet. Deswegen fordern wir Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bayern, die sich ausschließlich mit dem Betriebsverfassungsgesetz befassen.
- Auch für die Beschäftigten bei Kirche, Diakonie und Caritas muss das Streikrecht und die betriebliche Mitbestimmung gelten. Wir fordern die Abschaffung dieser Sonderregeln für religiöse oder weltanschauliche Einrichtungen.
Die Beschäftigten erarbeiten alle Einnahmen eines Unternehmens. Sie schaffen durch ihre Arbeit die Gewinne, die die Kapitaleigner einstecken. Und da ihr Lebensunterhalt vom Lohn aus ihrer Arbeit abhängt, tragen sie ein hohes persönliches Risiko. Die Entscheidungsmacht, was wie wo und wann gearbeitet und produziert wird, haben aber ganz überwiegend die Kapitaleigner und die von ihnen bestimmte Unternehmensleitung. Wir wollen das umkehren und den Beschäftigten die nötigen Mitspracherechte einräumen.
DIE LINKE. steht in ganz Bayern an der Seite der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Unsere Mitglieder sind vor Ort aktiv in den Gewerkschaften, sitzen in Personal- und Betriebsräten und unterstützen gewerkschaftliche Aktionen. In den Kommunen und im Bundestag sind wir verlässliche Partner der Gewerkschaften. Unsere Abgeordneten im Landtag werden daran anknüpfen und eine starke Stimme für gewerkschaftliche Positionen und die Interessen der Beschäftigten sein.
Wir wollen zwingende Mitbestimmungs- und Vetorechte der Beschäftigten und ihrer Betriebsräte bei allen wirtschaftlichen Fragen. Das gilt besonders für Betriebsänderungen, Standortänderungen und Entlassungen sowie die Gestaltung der Tätigkeiten und der Arbeitsbedingungen besonders auch bei Fragen der Digitalisierung. Die Einführung und Nutzung von Software muss vom Betriebsrat mitentschieden werden. Das Vetorecht soll bei Leiharbeit, Werkverträgen, Befristungen, Personalabbau, bei Schließungen etc. gelten. Es braucht stärkere Werkzeuge als Interessensausgleich und Sozialplan für Betriebsräte und bessere Mitentscheidungsrechte.
Durch die Globalisierung der Wirtschaft verbreiten sich grenzüberschreitende Strukturen, die in Bayern immer mehr Beschäftigungsverhältnisse betreffen. Das Betriebsverfassungsgesetz ist dagegen weiterhin an nationalstaatliche Grenzen gebunden. Die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Interessenvertretungen müssen ausgebaut werden. Bei Konzernen, deren Spitze im Ausland sitzt, muss die Mitbestimmung auf Konzernebene sichergestellt werden. So verhindern wir, dass Mitbestimmung leerläuft, weil Betriebsräte aufseiten des Managements keine Gesprächspartner haben, die wirklich entscheiden können.
Eine Stunde pro Woche sollen die Beschäftigten von der Arbeit freigestellt werden, um ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen zu können. Auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft muss das Recht haben, einen Wahlvorstand einzusetzen. Darauf wollen wir im Bundesrat hinwirken.
Auch in den öffentlichen Verwaltungen brauchen die Beschäftigten demokratische Mitbestimmungsrechte. Wir fordern eine Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes mit Ausweitung der Mitentscheidungsmöglichkeiten auf das Niveau des Betriebsverfassungsgesetzes. Die demokratische Verfasstheit der bayerischen Verwaltung sollte Vorbildcharakter für die Privatwirtschaft haben, statt hinter ihr zurückzustehen. Unsere Kolleg:innen in den Verwaltungen müssen endlich die notwendigen Veränderungen in den Behörden erreichen können.
Die bestehenden – von Beschäftigten, Gewerkschaften und linken Parteien hart erkämpften – Mitbestimmungsrechte der Belegschaften werden ausgehöhlt und angegriffen. Immer mehr Unternehmen versuchen Betriebsratsgründungen und gewerkschaftliche Organisierung zu verhindern. Viele schrecken dabei nicht vor kriminellen Methoden zurück.
Wer die Bildung eines Betriebsrats oder dessen Arbeit behindert, macht sich gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar. Um effektiv gegen solche Behinderungen von Gewerkschaften und Betriebsräten (Union Busting und Betriebsräte-Bashing) vorgehen zu können, müssen die Staatsanwaltschaften in Bayern dafür Schwerpunktabteilungen bilden. Wir fordern, dass auch Haftstrafen mit einem Strafmaß von 5 Jahren verhängt werden und die Delikte als Offizialdelikte gewertet werden.
Wir fordern die Abschaffung aller Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ im Betriebsverfassungsgesetz (§ 118) und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Streikrecht und die betrieblichen Mitbestimmungsrechte müssen auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas uneingeschränkt gelten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden, daher muss der sogenannte 3. Weg des kirchlichen Arbeitsrechts abgeschafft werden.
Arbeit, die zum Leben passt – für alle
Die Arbeit muss zum Leben passen, nicht andersherum. Arbeit muss planbar und für ein Leben mit Kindern vereinbar sein. Arbeit muss für alle Menschen sicher und unbefristet, selbstbestimmt, tariflich bezahlt und sozial abgesichert sein.
- Wir fordern eine Absenkung der Wochenhöchstarbeitszeit auf 40 Stunden. Die Normalarbeitszeit möchten wir gemeinsam mit den Gewerkschaften auf 35 Stunden absenken, perspektivisch streben wir 30 Stunden an.
- Wir wollen einen Rechtsanspruch auf eine Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche im Arbeitsvertrag und auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung. Der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit muss durch ein Rückkehrrecht auf die vorherige vertragliche Arbeitszeit ergänzt werden.
- Damit die Arbeit zum Leben passt, muss sie planbar und sicher sein. Deswegen fordern wir die Abschaffung von Leiharbeit und sachgrundloser Befristung. Die staatlichen Unternehmen und Verwaltungen müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Die Landesregierung rühmt sich wegen einer historisch niedrigen Arbeitslosenquote von unter 3 %, aber von den Beschäftigten in Bayern arbeiten etwa 20 % in Teilzeit, in befristeten Arbeitsverhältnissen, in schlecht bezahlter Leiharbeit, in Minijobs oder in anderen atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Das sind etwa 1,5 Millionen Menschen in Bayern. Wir wollen die Arbeit anders organisieren, damit sie für alle zum Leben passt.
Während andere Parteien das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren und die gesetzliche Höchstarbeitszeit auf täglich 12 oder 13 Stunden anheben wollen, fordern wir eine Absenkung! Die gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit muss auf 40 Stunden reduziert werden. Die Normalarbeitszeit ist historisch in vielen Schritten abgesenkt worden. Wir fordern gemeinsam mit den Gewerkschaften den nächsten Schritt, sodass die 35-Stundenwoche Normalität wird. Ausnahmen müssen strikter begrenzt und stärkere Kontrollen durch personell gut ausgestattete Arbeitsschutzbehörden müssen gesetzlich vorgeschrieben werden. Insbesondere in Bayern sind die Stellen unbesetzt, die dringend nötig wären.
Wir wollen einen Rechtsanspruch auf eine Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche im Arbeitsvertrag einführen. Ausnahmen darf es nur aus schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen geben. Die Beweispflicht hierfür muss beim Unternehmen liegen. Zudem müssen Arbeitgeber verpflichtet werden, den Abschluss von Teilzeitverträgen unter 22 Stunden mit dem Betriebsrat zu erörtern, der Betriebsrat muss dafür ein Vetorecht erhalten.
Wir fordern die Abschaffung der Leiharbeit. Wir wollen gute und unbefristete Arbeitsverhältnisse, diejenigen, die ihre Arbeitszeiten reduzieren, müssen einen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit haben. Wir wollen ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit, sofern in dem Unternehmen Arbeit mit der entsprechenden Qualifikation vorhanden ist.
Ab dem ersten Euro muss eine volle Pflicht zur Sozialversicherung gelten. Wir setzen uns dafür ein, dass Mini- und Midi-Jobs durch unbefristete Arbeitsverträge und existenzsichernde Einkommen ersetzt werden.
Die staatlichen Verwaltungen und Unternehmen müssen für die Privatwirtschaft als Vorbild dienen. Sie müssen auf sachgrundlose Befristung, geringfügige Beschäftigung und Leiharbeit verzichten sowie hohe soziale Standards einhalten.
Umbau der Wirtschaft – nur demokratisch und sozial
Die Wirtschaft – nicht nur, aber besonders die Industrie – durchläuft einen tiefgreifenden Wandel unter ökologischen Vorzeichen. Mit uns gibt es diesen nur demokratisch und sozial, nicht auf dem Rücken und ohne Mitbestimmung der Beschäftigten.
- Der ökologische Umbau der Wirtschaft darf nicht den Kapitaleigner:innen, Unternehmensleitungen und dem Markt überlassen werden. Er und seine Folgen betreffen uns alle. Deswegen müssen Umwelt- und Sozialverbände, Kommunen, Bezirke und Land sowie allen voran die Gewerkschaften und Belegschaften die Kontrolle über Planung und Durchführung des ökologischen Umbaus erhalten.
- Unter dem Deckmantel der „ökologischen Transformation“ setzen Unternehmen Lohnverzicht, Stellenabbau und Standortschließungen durch. Gleichzeitig machen viele davon weiter Profite oder kassieren staatliche Förderungen. Wir verbieten Massenentlassungen bei profitablen Unternehmen und solchen, die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
- Nur in Bayern und Sachsen gibt es kein Bildungszeitgesetz, das die bezahlte Freistellung für Weiterbildung ermöglicht. Ändern sich die Anforderungen am Arbeitsplatz, sind die Unternehmen in der Pflicht, für Weiterbildung zu sorgen. Dafür wollen wir einen Rechtsanspruch.
Nur wenn die Macht von Großkonzernen gebrochen und Entscheidungen über Investitionen in allen Schlüsselbereichen der Wirtschaft demokratisch getroffen werden, können der notwendige ökologische Umbau der Wirtschaftsstruktur und die Digitalisierung auch sozial gerecht und am Gemeinwohl orientiert gestaltet werden. Der Umbau der Wirtschaft auf ökologisch nachhaltige Produktion muss so gestaltet werden, dass Beschäftigung erhalten bleibt.
Bisher entscheiden Kapitaleigner:innen und die von ihnen eingesetzten Unternehmensleitungen darüber, wie der ökologische Umbau umgesetzt wird. Sofern Staats- und Bundesregierung tätig werden, setzen sie auf Anreize, CO2-Bepreisung und überlassen damit die Entwicklung dem sogenannten freien Markt. Diese undemokratische und chaotische Herangehensweise gefährdet Arbeitsplätze, Löhne und Arbeitsbedingungen.
Dementgegen setzen wir einen demokratisch kontrollierten und gestalteten ökologischen Umbau. Wir wollen regionale Wirtschaftsräte einführen, bestehend aus Vertretungen der Umwelt- und Sozialverbände, Kommunen, Bezirke und Land sowie allen voran der Gewerkschaften und Belegschaften. In ihrer Hand liegen die Planung und Durchführung des ökologischen Umbaus. Wo das Privateigentum an Unternehmen der demokratischen und sozialen Gestaltung des ökologischen Umbaus im Weg steht, müssen sie in die öffentliche oder Belegschaftshand überführt werden.
Die bisherige Form des ökologischen Umbaus erlaubt es den Unternehmen, die Kosten bei der Belegschaft abzuladen. Teils werden auch beschäftigtenfeindliche Maßnahmen damit gerechtfertigt, die mit Umwelt- und Klimaschutz eigentlich nichts zu tun haben. Lohnverzicht, Stellenstreichungen und die Schließung ganzer Standorte werden häufig von Unternehmen durchgeführt, die gleichzeitig profitabel sind oder staatliche Förderung kassieren. Diesen Unternehmen wollen wir Massenentlassungen verbieten.
Durch den Umbau der Wirtschaft verändern sich die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Bisher werden sie damit weitgehend allein gelassen. Das muss sich ändern. Gemeinsam mit dem Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“, in dem sich der DGB mit 23 weiteren Verbänden aus den verschiedensten Bereichen des Ehrenamts zusammengeschlossen hat, fordern wir ein Bildungszeitgesetz in Bayern. Es ermöglicht eine gesetzlich bezahlte Bildungsfreistellung für Beschäftigte für die berufliche oder politische Weiterbildung an fünf Tagen im Jahr. Nur hier und in Sachsen gibt es das nicht.
Außerdem fordern wir einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, wenn sich die Anforderungen an Beschäftigte in einem Job ändern. Diese muss der Arbeitgeber organisieren und finanzieren. Dabei müssen die Beschäftigten weiter entlohnt werden.