Zusammenschlüsse bestimmen selbstständig den politischen und organisatorischen Beitrag, den sie zur Politik der Partei und zur Weiterentwicklung von Mitglieder-, Organisations- und Kommunikationsstrukturen der Partei leisten. Sie sind entsprechend ihren Schwerpunktthemen aktiv in die Arbeit von Landesvorstand, Kommissionen und Arbeitsgremien aller Ebenen einzubeziehen

Landessatzung §7 (3)

Anerkannte landesweite Zusammenschlüsse

Der Landesvorstand hat folgende Zusammenschlüsse als landesweite Zusammenschlüsse gemäß § 7 (2) der Landessatzung anerkannt.

Betrieb und Gewerkschaft | Christ*innenCuba Sí | Junge Linke | Klimagerechtigkeit | LINKE Gewerkschafter in der Metropolregion Nürnberg | LiSANetzpolitik | Queer | Selbstbestimmte Behindertenpolitik