Zusammenschlüsse bestimmen selbstständig den politischen und organisatorischen Beitrag, den sie zur Politik der Partei und zur Weiterentwicklung von Mitglieder-, Organisations- und Kommunikationsstrukturen der Partei leisten. Sie sind entsprechend ihren Schwerpunktthemen aktiv in die Arbeit von Landesvorstand, Kommissionen und Arbeitsgremien aller Ebenen einzubeziehen
Landessatzung §7 (3)
Anerkannte landesweite Zusammenschlüsse
Der Landesvorstand hat folgende Zusammenschlüsse als landesweite Zusammenschlüsse gemäß § 7 (2) der Landessatzung anerkannt.
Betrieb und Gewerkschaft | Christ*innen | Cuba Sí | Junge Linke | Klimagerechtigkeit | LINKE Gewerkschafter in der Metropolregion Nürnberg | LiSA | Netzpolitik | Queer | Selbstbestimmte Behindertenpolitik