Register zu Gesundheitsdaten von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Evelyn Schötz (MdB, Die Linke): „CDU-Registerforderung ist verfassungswidrig – schon jetzt werden sensible Gesundheitsdaten massenhaft gespeichert“

Berlin, 13. August 2025 – Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Evelyn Schötz (Die Linke) offenbart, dass sensible Gesundheitsdaten psychisch erkrankter Menschen schon heute in großem Stil in Polizeidatenbanken gespeichert werden. Über 16.000 Einträge im INPOL-System tragen den Personenhinweis „Psychische und Verhaltensstörung“, mehr als 3.800 den Hinweis „Freitodgefahr“.
Besonders brisant: Die Regierung kann nicht sagen, in wie vielen Fällen dafür überhaupt ein ärztliches Gutachten vorliegt – oder ob die Betroffenen jemals informiert wurden. Auch Zahlen zu Löschanträgen oder erfolgreichen Korrekturen fehlen völlig.

„Das bedeutet: Menschen werden dauerhaft unter dem Label ‚psychisch gestört‘ in einer Polizeidatenbank geführt, ohne dass sie es wissen – und ohne, dass belegt ist, ob diese Einstufung medizinisch gerechtfertigt ist. Das ist ein massiver Datenschutzskandal und eine Gefahr für den Rechtsstaat“, warnt Schötz.

Riesiger Behördenapparat hat Zugriff

Diese sensiblen Gesundheitsdaten sind nicht etwa besonders geschützt, sondern für einen riesigen Behördenapparat zugänglich: Landespolizeien, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt und weitere Sicherheitsbehörden können die Daten direkt einsehen. Nur das Bundesamt für Verfassungsschutz ist angehalten, dass eine Einsicht der Daten an die unmittelbare Erfüllung der Aufgaben gebunden ist. Damit werden Informationen, die eigentlich unter das Arztgeheimnis fallen, de facto zur Sicherheitsakte – und das ohne wirksame externe Kontrolle. Dieser tiefgreifende Eingriff in die Vertraulichkeit medizinischer Informationen wirft erhebliche verfassungsrechtliche und ethische Fragen auf und untergräbt das Vertrauen in den Schutz sensibler Gesundheitsdaten nachhaltig.

Gefahr des „gläsernen Patienten“

Gleichzeitig arbeiten Bund und Länder in Arbeitsgruppen von Innen- und Gesundheitsministerkonferenz daran, den Datenaustausch zwischen Polizei, Psychiatrie und Sozialbehörden auszuweiten.

„Wer diese Vernetzung vorantreibt, steuert auf den ‚gläsernen Patienten‘ zu. Das ist das Gegenteil von Datenschutz – es ist Überwachung unter dem Deckmantel der Sicherheit“, kritisiert Schötz.

„Schon die aktuelle Praxis ist mehr als fragewürdig: Denn obwohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die DSGVO klare Hürden für Datenübermittlungen setzen, eröffnen insbesondere die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) der Länder sowie weitere Fachgesetze auf Landesebene Spielräume:

Gerade im Kontext von öffentlicher Sicherheit, Fremd- oder Eigengefährdung und bei der Einbindung zahlreicher Institutionen (von Gerichten bis hin zu Jugendämtern) entsteht damit ein rechtlicher Flickenteppich. Dieser erlaubt teils weiten Interpretationsspielraum für den Datenaustausch – was im Widerspruch zum hohen Schutzstandard der DSGVO steht. Die Einheitlichkeit und Verlässlichkeit des Datenschutzes in sensiblen Bereichen wie der Psychiatrie können so nicht gewährleistet werden – ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen“, so Schötz.

Palantir-Plattform trotz Verfassungsgerichtsurteil weiter im Gespräch

Besonders alarmierend: Trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das den Einsatz der Palantir-Software in Hessen und Hamburg wegen Verstoßes gegen Grundrechte stark eingeschränkt hat, prüft die Bundesregierung weiterhin die Nutzung solcher Systeme. Der Bundesrat forciert sogar den Ausbau der Plattform VeRA.

„Wer Palantir in diesem Kontext nutzt, ignoriert nicht nur ein höchstrichterliches Urteil, sondern überträgt hochsensible Gesundheitsdaten potenziell an ein US-Unternehmen. Das ist ein verfassungsrechtlicher Blindflug. Unklar ist auch, ob Palantir nicht schon jetzt aus Hessen Daten aus dem Register von Menschen mit psychischen Erkrankungen erhält – das ist unfassbar unverantwortlich“ , so Schötz.

Keine klare Absage an CDU-Registerforderung

Die Bundesregierung verweigert zudem eine eindeutige Absage an den Vorstoß von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, ein bundesweites Register für psychisch Erkrankte einzuführen.

„Das Schweigen der Regierung ist in diesem Fall brandgefährlich. Wer nicht klar widerspricht, signalisiert Zustimmung – und ebnet den Weg für autoritäre Forderungen, die Grundrechte mit Füßen treten. Studien beweisen längst, dass psychisch erkrankte Menschen nicht öfter straffällig werden als Menschen ohne psychische Erkrankungen. Im Gegenteil: Sie werden überdurchschnittlich oft Opfer von Straftaten. Wer wird sich bei einer psychischen Erkrankung unter solchen Vorzeichen noch Hilfe suchen? Eine solche institutionell geplante Stigmatisierung gefährdet die Lebensläufe und sogar die Menschenleben der Betroffenen. “, betont Schötz.

Die Linke fordert:

  • Klare gesetzliche Verbote pauschaler Erfassung psychischer Erkrankungen durch Sicherheitsbehörden
  • Löschung bestehender diskriminierender Einträge in Polizeidatenbanken
  • Stärkung von Therapie und Prävention statt Ausbau von Überwachungsinstrumenten
  • Uneingeschränkte Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Verzicht auf Palantir und ähnliche Plattformen im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten

„Das alles zeigt: Wir brauchen keine neuen Register – wir müssen vielmehr den bestehenden Datenmissbrauch sofort stoppen. Sicherheit entsteht nicht durch Überwachung und Generalverdacht, sondern durch Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe“, so Schötz abschließend.

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