DIE LINKE. Bayern hat Popularklage gegen die Grundsteuerreform beim Bay. Verfassungsgerichtshof erhoben
Im Jahr 2019 wurde, aufgrund der Verfassungswidrigkeit des bis dahin geltenden wertabhängigen Modells, ein neues Bundesgesetz für die Grundsteuer beschlossen. Auf Druck der CSU wurde allerdings zusätzlich eine sogenannte „Länderöffnungsklausel” geschaffen, von der Bayern Gebrauch macht. Im Freistaat soll die Grundsteuer nur noch anhand der Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie der Nutzung berechnet werden, der Wert des Grundstücks und der Immobilien spielen keine Rolle.
DIE LINKE. Bayern klagt gegen das neue Gesetz und lässt sich dabei von Rechtsanwältin Adelheid Rupp vertreten. Sie erklärt: „Das Gesetz führt dazu, dass Grundstücke mit hohem Bodenrichtwert und Gebäude mit relativ hohem Wert künftig in Bayern steuerlich entlastet und im Gegenzug Grundstücke mit niedrigem Bodenrichtwert und relativ niedrigem Gebäudewert höher belastet werden. Zudem wird die Grundsteuer direkt auf die Mieter umgelegt, sodass die Mehrheit der Mieter durch die neue Grundsteuer künftig stärker belastet werden wird, während Eigentümer und Mieter in guten bis sehr guten Lagen entlastet werden. Mit dem Gesetz wird nicht nur gegen das steuerrechtliche Prinzip der Leistungsfähigkeit verstoßen, sondern auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da der tatsächliche Marktwert von Grundstücken völlig unberücksichtigt bleibt.“
Kathrin Flach Gomez, Landessprecherin der Partei DIE LINKE und Stadträtin in Nürnberg, nimmt dazu Stellung: "Nach der Reform werden in Bayern Immobilien gleicher Größe völlig gleich behandelt, ohne die unterschiedliche Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung der Gebäude zu berücksichtigen. Dass Mieter in schlechteren Wohnlagen dadurch noch mehr belastet werden, wollen wir nicht akzeptieren. Auch, dass ggf. Hausbesitzer einer baufälligen, aber großen Immobilie überproportional belastet werden, während Villenbesitzer eine Entlastung erfahren, ist alles andere als gerecht. Dies ist schlicht eine Umverteilung von unten nach oben und keine Politik für die Mehrheit der Menschen in Bayern. Deshalb klagen viele kommunale Mandatsträger:innen unserer Partei gemeinsam gegen dieses Gesetz."
Besonders bedenklich ist für DIE LINKE. Bayern, dass der Bay. Landtag wiederholt verfassungsrechtlich fragwürdige Gesetze beschlossen hat. Die Opposition im Bay. Landtag wird ihrer Aufgabe nicht gerecht, wenn sie gegen Gesetze, die die Schwächeren in unserer Gesellschaft mehr belasten als die Reichen, nicht lautstark protestiert und sich auch in ihrem Abstimmungsverhalten (Grüne – Enthaltung, SPD – Zustimmung) nicht entsprechend positioniert.
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