Kein Rückgang bei Sonn- und Feiertagsarbeit in Bayern

„Das  Arbeitszeitgesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse, da es Ausnahmeregelungen für fast alles erlaubt“, so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag,  zu den aktuellen Ergebnissen des Mikrozensus des Bayrischen Landesamts für Statistik in Nürnberg zur Sonn- und Feiertagsarbeit. „Der nach Artikel 140 Grundgesetz verbriefte Schutz des arbeitsfreien Sonn- und Feiertages steht nur noch auf dem Papier. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik  arbeiteten im Jahr 2015 in Bayern rund 27 Prozent der Erwerbstätigen, davon 28 Prozent Männer und 25 Prozent Frauen,  auch an gesetzlichen Ruhetagen. Gegenüber 2005 zeichnete sich kein Rückgang der Arbeit an Sonn- und Feiertagen für bayrische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Die Stagnation der Sonn- und Feiertagsarbeit auf dem hohen Niveau der letzten zehn Jahre ist ein Beweis dafür, dass das Arbeitszeitgesetz modernisiert werden muss“, so Klaus Ernst. „Flexible Arbeitszeit, insbesondere an Ruhetagen, heißt für die Beschäftigten oft Entgrenzung von Arbeit, Arbeit auf Abruf, übrigens auch keine Bezahlung mehr von Überstunden und die Zunahme von Stress. Wir brauchen in Sachen Arbeitszeitgesetz gesetzliche Regelungen, die den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, die von ihm gewünschte Zeitsouveränität selber durchzusetzen. Wir brauchen eine Anti-Stress-Verordnung, mit der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden. Dringend erforderlich ist auch die Ausweitung des Mitbestimmungsrechts der Betriebsräte bei Fragen der Zeitsouveränität und des Arbeitsvolumens der Belegschaft.“