Vertreter:innenversammlung zur Aufstellung der Wahlkreislisten für die Landtags- und Bezirkswahl.
Vorläufige Tagesordnung:
- Begrüßung und Konstitution
- Input zur politischen Lage
- Wahl einer Bezirksliste für die Landtagswahl
- Wahl einer Bezirksliste für die Bezirkstagswahl
- Schlussworte
Stimmberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Vertreter:innenversammlung volljährig ist, deutsch ist und den Hauptwohnsitz seit drei Monaten im Regierungsbezirk hat.
Wählbar ist, wer bei der Landtags- und Bezirkstagswahl das Wahlrecht besitzt.